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Fünstes Hauptstück.
Von schriftlicher Vertheidigung
der Gerechtsame der Privatpersonen.
§. !.
^VVachdem wir nunmehro alle die in den Geschäften des
I und in den Rechtssachen vorfallende kleine.
^ ^ re schriftliche Aufsähe abgehandelt haben; so kom.men wir nun aus große und wichtige schriftliche Ausarbei-tungen, auf welchen die wahre Stärke eines Stilisten undzu den Geschäften brauchbaren Mannes beruhet. Da eshier unser Endzweck nicht ist, die Art und Weise zu zeigen,wie gelehrte Materien in Schriften und Büchern vorgetra-gen werden müssen; so betreffen diese großem schriftlichenAusarbeitungen entweder die Vertheidigung der Rechte derPrivatpersonen in Rechtssachen und andern Vorstellungenan die hohen Obrigkeiten; oder sie bestehen in der Verthei-digung und Ausführung der Gerechtsame großer Herren.Wir wollen zuerst von der Vertheidigung der Rechte derPrivatpersonen handeln: und hierzu ist dieses Hauptstückgewidmet. Wenn wir alle die zu diesem Endzwecke vorfal.lenden schriftlichen Ausarbeitungen nach ihren verschiedenenArten erwägen; so können wir sie gar füglich in drey Klassenbringen. Die erste Art bestehet in denen, in Processen vor-fallenden rechtlichen Sähen, welche man das Einbringen derParteyen, oder das rechtliche Verfahren, nennet. Die an-dre Klasse schließet die ausführlichen Vorstellungen in Rechts-sachen in sich, welches am häufigsten in den Appellationenund ieuterungen geschiehet: und die dritte Klasse kommt aufdie Vertheidigungen und Unschuldsausführungen der Ver-brecher an. Es ist also nöthig, daß wir dieses Hauptstückin drey Abschnitte zergliedern ; und der erste wird von den
Sähen,