von rechtlichen Verfahren oder Sätzen. 42L
drcyerley Augenmerke vor sich nehmen. Man muß zuerstdie dilatorischen und declinatorischen Einwendungen, haupt-sächlich diejenigen, wodurch man den Eingang des Rechts-streites zu verhindern gedenket, beybringen; sodann aber sichauf die Klage einlassen, und endlich die peremtorischen oderzcrstörlichen Ausreden anfügen. Wenn man solche Ein-wendungen hat, die schlechterdings den Eingang des Rechts-streits verhindern müssen, und so fort klar bewiesen werden;so ist die Einlassung nicht nöthig, außer, wo es einmal in denProceßordnungen schlechterdings verordnet ist, da man alle-mal sicherer verfährt, auf die Klage zu antworten. Manmuß aber alsdenn eben diese Exceptionell der Einlassung unterden zerstörlichcn Ausreden abermals anfügen, weil man sonstin dein Gegenbeweise keinen Gebrauch davon machen kann.Beyderley Arten der Exceptionell müssen aber nicht bloßdem Namen nach vorgebracht, sondern auch ausgeführet underläutert werden. Die Einlassung muß Punkt vor Punktüber alle besondre ÄLhe der Klage geschehen, ob nämlichsolche eingestanden oder verneinet werden: und wenn in ei-nem Satze oder Ausdrucke verschiedene Umstände vorkom-men ; so müssen dieselben aus einander gesetzet und jeder be-sonders beantwortet wekden. In der Replik folget Klägerdiesen drey Augenmerken des Exceptionösatzeö Fuß vor Fuß.Er suchet zuförderst die dilatorischen und zu Verhinderungdes Rechtsstreits vorgebrachten Ausflüchte abzulehnen; stel-let sodann die Einlassung auf rechtliche Erkenntniß, oder sa-gct, was er dawider zu erinnern hat, und endlich beantwor-tet er die peremtorischen oder zerstörlichen Ausreden. Inder Duplik hingegen widerleget der Beklagte nach eben die-ser Ordnung dasjenige, was Kläger zur Entkräftung seinerEinwendungen vorgebracht shat, und erläutert seine Exce-
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erinnern hat. Wenn also die Einlassung vermöge der Lan-deSgesetze lud p«ns conkelli et conviKi verordnet, oder die-selbe durch ein Urtel unter dieser Strafe zuerkannt ist; soergehet diese Strafe wirklich über denjenigen, der erst imletztem Satze auf die Klage antwortet.