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Johann Heinrich Gottlobs von Justi ... Anweisung zu einer guten deutschen Schreibart und allen in den Geschäfften und Rechtssachen vorfallenden schriftlichen Ausarbeitungen ...
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404 Zweyter Theil, v Hauptftück,! Abschnitt,

Erfolge, wenn man die bender fettigen Gründe in einer wohlzusammenhängenden Erzehlung und Vorstellung gegen ein-ander hält, wie solches von den Referenten geschehen muß.Damit es auch hier nicht an einem Beyspiele fehlen möge;so habe ich unter Num. IV. eines dergleichen mitgetheilet,weiches gründlich und ohne unnöthjge Writläuftigkeit ab.gefastet ist.

I.

Einbringen:

Oder recktlickcs Verfahren bey dem ersten Termine,in eben der Seiche, wovon die Klage unterNumer IV handelt.

RlagerinnAnna D -

Erscheinet in Person nebst ihrem gerichtlich constituirtenVormunde, Herrn Ncentiat R. und wiederholet ihre Fol. r.befindliche Klage von Wort zu Wort anhero. Sie will dem-nach erwarten, wie sich Beklagter darauf eintasten wird, in-dem sie ihn hierzu kraft dieses auffordert,

mit Vorbehalt.

Beklagter

Gottfried K-

Ist in Person erschienen, und setzet unbefugter Klägerinnzuförderst i) exceprionom cleliLiLMir cAiniom8 pro expe»-L« entgegen, welche der erkäurercen.Proceßordnüng zu Folge,noch vor Ausfertigung der Citationen hätte gemacht werdensollen. Dahero man wenigstens annoch darauf zu erkennenbittet. Hi'ernächst ist 2 ) die Klage ungemein dunkel, undalles, besonders in Ansehung verschiedener erwehnten KHufedergestalt un'er einander geworfen, daß man kaum absehenkann, was Klägerinn eigentlich haben will. Es heißet fer-ner im Eingänge, die Verstorbene habe verschiedene Im m o-

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