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Johann Heinrich Gottlobs von Justi ... Anweisung zu einer guten deutschen Schreibart und allen in den Geschäfften und Rechtssachen vorfallenden schriftlichen Ausarbeitungen ...
Entstehung
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von rechtlichen Verfahren oder Sätzen. 421

Außer dem ist nicht ausfündig zu machen, wie peena couru-macire prLelufi statuiert werden könnte. Liquidant ist ein MDiensten stehender Koch, die Küche ist derjenige Ort nicht,woselbst er von denen Edictalien Wissenschaft erlangen kön-nen, so wie die Kückenbeschästiqungen bey vornehmer Herr-schaft, in deren Dienste Liquidam kol. 6. bor. zu seyn dieEhre hat, ihm niemals Zeit, sich von derselben zu entfernen,geben. In dem Orte seines Aufenthalts 1 . sind die LchÄaleskol. 94,97, ii2, n6 Vol O nicht affigiert worden: und obschon der Herr (.mraror kann kol. iz. bor. einer Notificationin Zeitungen gedenket, sv hat Liquidant in Acten nichts da-von finden können, gesetzt aber, es hatte die Notifikation indenen Zeitungen, «eingestandenen Falls ihre Richtigkeit, sowird einem in Diensten stehenden Koche nicht zur Nach-läßigkeit gerechnet werden können, wenn er keine Zeitunggelesen hat.

In Erwägung dieser ausgeführten wichtigen Gründe bit-tet Liquidaut, ihn mit dem liquidirten Capital und In-teresse in behöriger Ordnung, und in Ansehung dererihm verpfändeten Aecker prioritätisch zu locken.

Alleräußersten Falls ist Liquidant zur eidlichen Bestär-kung des UmstandeS, daß er von denen ergangenen Edicta-lien und dem iiguickncium anberaumten Termine keineWissenschaft hat, als ein LreciKor bvporkeearmz zuzulassenund gebetener Maaßen zu lockren:

Oeluper nobiliüimuin suche>5 olsscium Dn. lentent.bumillime implvrante.

Mit Vorbehalt.

Sellischcr Luracor IHs, kol. iz. /Vcss. O 1 oAltimatU 8 .entgegen

Herrn Carl Friedrich D. zu s.

Erwartet zuförderst gegentheiligen Herrn ^lanclawrii Le-gitimation gcl und lässet demnächst den formirten

8ratum caussc, ohne nachtheiliges Einräumen, zu rechtlicherErmeffung, anheim gestellet.

Dd z So