Buch 
Johann Heinrich Gottlobs von Justi ... Anweisung zu einer guten deutschen Schreibart und allen in den Geschäfften und Rechtssachen vorfallenden schriftlichen Ausarbeitungen ...
Entstehung
JPEG-Download
 

von rechtlichen Verfahren oder Sätzen. 427

ten umgestoßen werden können; so würde zuletzt aller gericht-liche Glaube wankend gemacht werden, ja man würde endlichnicht mehr wissen, wie man mir einem andern auf eine bündigeWeise contrahiren könne.

Was aber den Hauptgrund der Klage, nämlich das der«meynte Vorkaufsrecht, anbetrifft; so sind

g) überhaupt dergleichen Verkäufe bey Erbgüthern, zuFolge der Erledigung der Landesgebrechen ste anno 1661.'Iw. voyJustitiensachen, § 71. verb. weiln dergleichen Ounces-6olw8 rc. ingleichen nach dem Landtags-Abschiede äe anno1666 nicht zuläßlich, sondern verboten; woraus dennHxceptio pacüi pcubibici asteoc;ue invalisti folget.

Ferner b) stehet Klägern

Lxcepriu gnTliionis prsesusticialis

entgegen, Maaßen dieselben vor allen Dingen sich erklärenmuffen, ob sie ihres VacerS, Ioh.MelchiorSch. Erben wer-den, und sich der Erbschaft anzumaaßen gesonnen sind, inglei«chen ob sie des Verstorbenen unterm 4tcn April a. c. errich-teten letzten Willen agnosciren oder nicht? Denn wenn sieihres Vaters Erben werden, so muffen sie auch allen Rech.ten nach dessen kgäla vertreten und können solche nicht an.fechten. Am wenigsten mögen sie, wenn sie das Testamentagnosciren, gegenwärtigen Kauf über den Haufen stoßenwollen, als welcher JnnhalkS der Beylage iub (l. durch so-thanen lehren Willen nachmalen bestätigt, und daß es dabeyallenthalben sein Bewenden haben solle, von dem Verstor-benen ausdrücklich verordnet worden ist, woraus

Lxceprio, berestis (lelunöli lööla impUAnare nun pulle,lest ea racibabere stebcre; irem einrionis venclitionisper tellamenkum cunirrinatL

stießet, und wird dahero, da Klägers auf diesen Präjudicial-punkt nicht mitgeklaget haben, die Klage angebrachterMaaßen mit Wiedererstattung der Unkosten zu verwerfen,oder allenfalls folgendergestalc zu erkennen seyn:

Daß