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Johann Heinrich Gottlobs von Justi ... Anweisung zu einer guten deutschen Schreibart und allen in den Geschäfften und Rechtssachen vorfallenden schriftlichen Ausarbeitungen ...
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4zo Zweyter Theil, vHauptstüch i Abschnitt,

Kindern vorbehalten seyn. Nun hat aber der Verstorbenedas Guth keincswegeö an Fremde verkaufet, sondern solches ei-nem von der damaligen Verkäuferinn leiblichen Kindern über-lassen; folglich hat es der im Kaufe enthaltenen Clauscl unddes AnbietenS zum Nähergeltungsrechke nicht bedurft, amwenigsten ist ein calus rerrg<H>om8 vorhanden, in dessen Er-wägung Klägers

Txcepno aäimpletss claulul«, er uou exilleutis con-chlioms

entgegen geseHet wird. Endlich stehet auf allen Falls an-bringenden Klägern

Lxcapkio plurium liri» conlorkium et cobereelumentgegen, indem Klägers selbst bekennen müssen, daß derverstorbene Johann Melchior Sch. 8 Kinder verlassen habe.Sollte nun diesen cochunäiim zusammen daß Nähergeltungö-recht zustehen, wie doch nicht eingeräumet wird; so müßtenauch alle zusammen klagen. Denn ob schon Klügere denenübrigen und selbst Beklagten das Suchen kol. 2Z. communi-ciren lassen, und ihnen ihre Erklärung abfordern wollen, soist doch bekannter als bekannt, guocl uemo gcl aZeuclum in-vitus compellorur, und daß folglich entweder die in demKaufe cle anno 171z befindliche Clausel schon für erfüllet zuachten seyn müsse, wenn das Guth nur auf einen oder denandern von der vormaligen Verkäuferinn Kinder kömmt,oder daß gegenwärtig sämmtlicheKinder zugleich klagen müs-sen. Es haben auch überdem Klägers

b) nicht einmal darauf geklaget, ob sie ihrer verstorbenenMutter Erbschaft sich anzumaaßcn gesonnen, woraus fiedochnothwendig hätten libelliren müssen, da sie ihren Grund derKlage auf ein conrraüu ii,3tr>5 herkommendes vermeyntesRecht, geseßet haben, weöhalber sie ebenfalls angebrachtermaaßen abzuweisen seyn werden, ja sie haben

i) auch auf alle Fälle hierinnen unrecht gebeten, daß siebloß auf die Abtretung des Grundstückes pure pekiret ha-ben, ohne zu erwehnen, daß solches gegen Wiedererstattungdes Kauffchillings und derer Verbesserungskssten geschehen

solle.