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Johann Heinrich Gottlobs von Justi ... Anweisung zu einer guten deutschen Schreibart und allen in den Geschäfften und Rechtssachen vorfallenden schriftlichen Ausarbeitungen ...
Entstehung
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4Z6 Zweyter Theil, vHauptsrück,! Abschnitt,

Vk.. Läugnet, daß der Kauf lud 6. Beklagten kein RechtZU geben vermöge.

k Vb.. Läugnet, daß solches ein so genannter Kalif sey.

IM>. Räumet ein, daß die ,'n der Urkunde luk be-nannte Christina Sch. bey ihrem am 2;sten März diesesl?; 4 stcn Jahres erfolgten Absterben Klügere und dcrcrselbcnGeschwister, namentlich:

1. Marien Magdalencn Ap. zu Eud.

2. Annen Rechnen, Andreas Ap. zu T. Eheweib.

z. Marien Christinen, iho verehlichte S. zu Eil.

4 - Johannen Sophien, itzs verehlichte St. zu Eud.

5. Adam Gottlieb Sch.

6. Joh. Gottfried Sch.

7- Joh. Gokthard Sch.

8. Joh. Adam H. Eheweib, Annen Elisabethen, geb.

Sch. zu Eud.

als ihre eheleiblichen Kinder hinterlassen hat.

Hk.. Läugnet, daß die lud num. l. benannte MariaMagdalena, eine itzo verehlichte Ap. sey.

U.. Läugnet, daß Klügere eines Verkaufs - und Wieder-einlösungsiecl'ts sich zu gebrauchen, und entweder mit ihremobbenamnen Geschwister gemeinschaftlich, so fern dieselbe demgegenwä- cigen Suchen beyzutreten, und dicssalls pro pr«:-Üiris bey denen Klägern zu halten, nach vorher-

gängigcr Communication sich erklären, oder, im Fall ernann-te Geschwistere, oder einige derselben, sich hierzu nickt er-klären, Kläger vür sich allein nebst Mitklägern das libellirteGuch dergestalt, wie das Document lud besaget, vor dasin selbigem bestimmte Kaufgcld derer zweytausend Güldenanzunehmen, sich hi'o. erklären.

1^. Läugnet, daß Klägers vermöge Documenks ssib«in Verkaufs-undWickereinlösungörecht haben.

Beklagter laugntt also den Jnnhalt der Klage, und wi-derspricht dem, was gebeten worden, will auch, im Fall wi-der alles Vermuthen die oben angeführten LxcepciOneü Im»

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