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Johann Heinrich Gottlobs von Justi ... Anweisung zu einer guten deutschen Schreibart und allen in den Geschäfften und Rechtssachen vorfallenden schriftlichen Ausarbeitungen ...
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von rechtlichen Verfahren oder Sätzen. 4Z9

bitten lassen, nach End. zukommen, und der Vollziehung desKaufcontracts, sonderlich auch um deswillen mit beyzuwoh-neu, weil derselbe ein ansehnliches Capital auf sothanem Gu-the, lub Iivporlwcr, stehen hat, welches Verkäufer mir über-nehmen müssen. /Vcl »um 20 und 22 hak Herr B. bey demgunst. Kaufe zwar Rath und Anschlag gegeben, aber nichtdem Beklagten, sondern dem verstorbenen Vater, 2; istzwar der Verstorbene von dem Tode in so weit nicht weitentfernet gewesen, da er, wie der AuSganq gelehret, den dar-auf folgenden zken April sein Leben beschlossen; allein er istdoch zur selbigen Zeit nicht in derjenigen Situation gewesen,da man sonsten von einem, daß er morri proximur oderin gMiie sey, saget, gleichwie er auch acl num. 26 garschwach, i. e. krank und nicht bey völligen Leibeskräften, aberdoch nicht so schwach an denen Sinnen und Gemüthe gewe-sen ist, daß er den Kauf nicht hätte vollziehen, und leineMeynung zu erkennen geben können; ja er ist noch 2 Tagedarauf von noch so viel Kräften gewesen, daß er seinen lehtenWillen errichten können, auf welche Weise auch die neAgnvascl nun,. 29, und die Bejahung acl num. zo zu verstehen ist.Hci num. 28 und Z8 will zwar Beklagter nicht für gewißbehaupten, ob er nicht iezuweilen Herrn Adv. B. in eineroder der andern RcchtSangelegenheit, oder andern Sachenum Rath gefraget, und seines Lunstlii sich bedienet habe,allein damalen ist er sein Rathgeber nicht gewesen. Endlichaä num. 48 ist Maria Magdalena Ap. eine Wittwe, undkann daher itzo verehlichte Ap. nicht genennet werden.

Was die von denen Klägern gebrauchte Eidesdclationbetrifft; so kann solche bey denen meisten Punkten unmöglichstatt haben. Denn zu geschweige,,, daß der Zustand aänum. 4 und 5 nichts zur Sache beytragt, so ist die Klage aänum. 6 so undeutlich und obscur, daß darüber unmöglich Be-klagtens Gewissen gerühret werden kann, da man selbst nochnicht einmal den Verstand der Worte und BeklagtenS Mey-nung errathen kann, weshalber man sich auf lupra älekasub beziehet, biuw. 9,10 und 12 releviret übermal nichts,

und