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Johann Heinrich Gottlobs von Justi ... Anweisung zu einer guten deutschen Schreibart und allen in den Geschäfften und Rechtssachen vorfallenden schriftlichen Ausarbeitungen ...
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von rechtlichen Verfahren oder Sätzen. 457

Kaufgeldes derer zvoo fl. und Erstattung der Meliora.tionskosten, welche lehrern allerdings, sonderlich »ach demPreußischen Einfalle, gar beträchtlich sind, abzutreten gehal-ten wäre, mithin hätte auch also und nicht anders in derKlage gebeten werden sollen.

/Vcl K) hätte, wenn die vermeynke Wissenschaft auf allevorhergehende Punkte sich beziehen sollte, es heißen müssen:Dieses alles. Da aber Klügere bloß des Wörtleins esin lIttLularr sich bedienen; so siehet man, daß solches nurauf eine der vorhergehenden Propositionen gehen soll; mankann aber »ichc errathen, auf welche? mithin ist und bleibtdie Klage obscur, welches zumal in der Gewissensrührungnicht zu dulden ist.

Was die Einlassung anbelanget, so hätte Beklagter de-ren gänzlich überhoben seyn können, da er gewiß versichertist, es werde auf die vorausgesetzten Exceprionen erkannt wer-den. Inzwischen will man Klägern zu Gefallen bey mim. z.an stakt Tage das Wort Jahre, bey no. z. statt neben,negar, setzen, und bey num. zg. a in 6n. das Wort: wor-den , hinzufügen. Weiter kann man die Litisconteftationnicht ändern, allermaaßen, daö scl num. iz und 14 wegge-lassene Wort da, ein bloßes Bindewörtgm ist, worauf Be-klagter sich einzulassen nicht verbunden, vielmehr die dadurchzusammenhangenden Sähe von einander abzusondern, schul-dig gewesen ist. Num. 9, n, 12,16,17, ,9, 21 u. 24 findenihre Erläuterung in der angefügten Erklärung: und hatman die Einlassung nicht anders bewerkstelligen können.Num. 49 ist ein kacssum allem»!!, so nicht anders als mitnelcien^o beantwortet werden mögen. Die entgegengesetztenperemrnris: haben ihre gute Richtigkeit, und werden, im Fallwider Verhoffen die Klage für statthast erkannt werden soll-te, iiiökünftige Gegenbeweise weiter an. und ausgeführet wer-den. Hiervon aber sind die angefügten Erklärungen undErläuterungen der Einlassung merklich unterschieden. DieEideSdelarion muß ebenfalls bey denenjenigen Punkten, beywelchen solches im vorigen erinnert worden, wegfallen; je

bekann-