Buch 
Johann Heinrich Gottlobs von Justi ... Anweisung zu einer guten deutschen Schreibart und allen in den Geschäfften und Rechtssachen vorfallenden schriftlichen Ausarbeitungen ...
Entstehung
JPEG-Download
 

zog Zweyter Theil, V Hauptstück, n Abschnitt,

welche Schreibart um so vielmehr zu verwundern, da es,wie der Augenschein giebt, C.L.G.Hand ist, der doch ehe.dem viele Jahre lang studirek hat; so laßt sich auch sogleichabnehmen, daß das in der;ken Zelle zu Ende stehende Wort:Jncecressen, mit ganz andrer Dritte und Feder aus ganz andreSchreibart geschrieben sey, als die übrigen: angesehen in denfolgenden Zeilen eben dieses Work dreymal also vorkommt:Interessen. Am allerdeutlichsten aber veroffenbarek sich dasbegangene strafwürdige kultum aus der yten Zeile, allwo dieWorte: r> 90s thlr.. pf. ganz klärlich erst nachher», nach-dem das übrige schon geschrieben gewesen, hineingcsehet, undzu dem Ende vorher andre Worte auSradiret worden sind.Man kann solches nicht nur aus dem ungewöhnlich kleinenBuchstaben, a, dessen Züge mit den übrigen daselbst vorkom-menden ähnlichen Buchstaben, z. E. in dem Worte, August,ganz und gar nicht übereinkommen,erkennen; sondern eS zeigeteö auch die viel schwärzereDinte, bey welcher die vorher an ebendem Orte gewesene viel blässere Dinte annoch überall zu sehenist. Die Rasur selbst ist auch so deutlich, daß solche also fortin die Augen fallt. Ja, man kann bey genauer Betrachtungdeutlich sehen, daß an statt der Worte: s 9:0 thlr - pf. vor.hero weiter nichts als die Buchstaben: ch da gestanden

haben. UeberdieS stimmet auch der Jimhalt dieser Scar.teke mit dem Zettel lud gar nicht übe: ein; indem die vor-gegebenen 900 thlr. nach jenen bloß und lediglich aus Inter-essen, nach letztem aber zugleich aus Capitale, verfertigtenKleidern rc. bestehen sollen. Es ist dahero höchst wahr-scheinlich, daß Beklagter ein klgnguet. und vielleicht Hcislec. kol. 40. Vol. i. von unserm Erblasser erschlichene, Dondamals genrißbranchet, und ein falsches excenl'um darübergeschrieben, ani'tzo aber solches vom neuen nach Gutbefindcnradiret und corrigiret habe. Dem sey aber, wie ihm wolle;so werden wir dennoch von Leistung des uns rechtskräftig zu-erkannten ErfüllungSeideS, welcken wir mit gutem Gewissenabzulegen im Stande sind, nicht abgehalten werden können.Bey dem allen ist

Z)zu