von Defensionen vor die Verbrecher. 517
Lügen und schändlicher Verläumdungen ist mir so unbegreiflich,als äußerst ich mich dadurch bekränket finde; da meinemehrlichen Namen, und guten Ruf durch solche entsetzliche Eh-renschändungen, ein nicht geringer Schandfleck angehänget,und meiner Nahrung und Gewerbe, so wohl als einer vorha-benden vorkheilhasten Heyrath, nicht geringer Abbruch zu-wege gebracht wird, weshalb ich wider diesen gottlosen Ver-' läumder mir die nachdrücklichste Genugthuung vorbehalte.Es muß dieser bekenntliche Dieb, in denen sämmtlichen wi-der ihn und mich ergangenen Acten, nicht die geringste Spurund redliche Anzeige einer solchen schändlichen That und Ver-brechens wider mich aufzubringen, im Stande gewesen seyn.Und ich habe so wohl bey der summarischen Vernehmung,als zwischen ihm und mir gehaltenen, mir sehr schimpflichenConfronkation seine ersonnenen gewissenlosen Beschuldigun-gen zu verneinen, die gerechteste Ursache gehabt, da mir der.gleichen Schandthat zu begehen, niemaln in den Sinn ge-kommen ist; geschweige, daß ich mit dem sich angegebenenDiebe, Gotklieb F. jemaln davon hätte reden, oder solchegar mit ihm ausüben sollen. Was kann auch wohl der An-zeige eines sich bekennenden Diebes, vor Glauben gegen ei-nen ehrlichen und unbescholtenen Bürger beygemessen wer-den, wenn er sich auch die beste Reihe von Lügen und schwar-zen Verläumdungen wider denselben ersonnen, und ausge-dacht hatte; wiewohl auch schon diese selbst die Probe nichthalten wollen, da er, wie ich äußerlich gemerkct habe, in sei-nen verlaumderischen Anzeigen sehr veränderliche Anzeigenbeybringt, die Sprache ändert und die Umstände bald so,bald anders angiebt.
Ich bin zwar unterm yten dieses in Schriften eingekom-men, habe um rechtliches Gehör und Vorlegung der Actengebeten, auch zugleich wider alles mir Nachtheilige lud re-kärvatione gnorumvis juris cowporemium, feyerlickst pro-tesiiret. Allein, ich habe dem ohngeachtet mich mit dem sichangegebenen Diebe müssen consrontiren lassen, und auf meinGesuch, unterm izken dieses nur so viel zur Resolution echal-
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