von Defensionen vor die Verbrecher. ZZ9
z. pf. verzehret habe. Und Jnqul'sit räumet nach der, vondem einzigen Wirthe zu G. Jacob D. gethanen b'ol.gl, leg.wider ihn unbeschwornen Anzeige kol. 81 b aci /^rr. 12 zwarein, daß er etwan 14 Tage vor Weihnachten, vergangenenJahres, dann und wann betrunken gewesen; führet aber da-bey an, daß es darum geschehen, weil ihm sein Eheweibmanchmal Grillen gemacht habe; welches, wie oben bereitserinnert, nicht anders seyn können, weil gedachtes sein Weib,ihn, wegen ihres Obsthandels, zu ganzen Wochen und Mo-naten, viel. ihr eigenes Gesrändniß stob;. verlassen, und ihnsolchergestalt aller nöthigen Wart - und Pssegung gänzlich be-raubet gehabt. Inzwischen wird dieses einzigen Zeugen un-beschworne Aussage, die er ohnehin stob zy b größtenthcilsauf das Gerüchte und Hörensagen gründet, wider Jnquisitenwenig oder nichts wirken können, parum out mlril
probet telliz unicus
O. lieet. umverli8. O. veniens. c. in omni ne^o. X. c!s
Icstik.
st, 9. L. eocl.
Lr. st. III. Idlss. 94. n. 1. sey.
str, telies, ur aliquist probent, cie proprig scienria ciepone-re oporrenr.
st. b. a ^Vernk. ?. Ilst obs. Z7. n. 2.
<^uia rclH5 cia auäitu nibil probat.
st. k. a VVernb. c.!. n. i.
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Wannenhcro quoacl 2) auch hier dessen stob zg b besche-hcnen Aussige wenig Glauben beyzumesscn ist, zumalen PaulJacob R. stol. zq, daß Jnquistt den atm nach Epiphaniasbetrunken in dieKirche gekommen, mit Gewißheit so wenigbehaupten, als Herr Denunciant daraus den Schluß machenkann, daß es desselben beständige Gewohnheit sey; wie denndas andre Xlambimn dieses Punkts Jnquisiten gleichfallsmit nichts hat erwiesen werden können. Eben so wenig hat
qunaci g) auf Jnquisiten mit Bestände etwas strafbaresgebracht werden mögen. Wenn Jnquisit nicht arbeitete,
würde