544 Zweyter Theil, vHauptsiück, m Abschnitt,
guoaä i2)daß Jnquisit das Bischen Mehl, so sich der-selbe zu seiner äußersten Nothdurst bey feite gesetzek, Denun.ciantinn aber, bey ihrer Rückkunft, von dem Obsthandel,k» 1 .5.mit Kuchenbacken unnökhig verschwenden wollen, koi.82. ack -Vrt. 16. aus der Hand gerissen; so hat er doch darannichts Unrechts gethan, hingegen der erdichteten Worte: Siesollte die schwere Noth backen, kol. 49,82^6(99. nicht über.führet werden können; wie denn Denunciantinn
guoacl iz)l'hre eigne Anzeige kol. 6. g nicht nur kol. 99bglj num. confr. wiederrufet, und dabey sehr variiret; sondernauch der angegebene Zeuge H. kol.i4. b von diesem Um-stände nichts wissen will, und dasjenige, ivaö er kol. 15 avom Hörensagen mit großer Ungewißheit deponiret, Inquk-siten nicht graviren kann.
(^noack ig) Und wenn auch Jnquisit das erste ^lembnundieses Punkts einräumet; so ist es eistbs Theils in der Hitzedeß Zorns geschehen, und bey Denunciantinn vorgegangenerempfindlicher Aufführung eben kein Hauptverbrcchen. Siezeuget auch kvl. 6 b selbst von ihrer freyen Disposition in derHaushaltung, und daß sie Jnquisiren bloß dabey, als einenguten Strohmann geachtet, welches ihm freylich empfindlichund verdrießlich gefallen haben muß; da er von ihrer unge-bührlichen Herrschsucht so schon aufgebracht gewesen ist. Undob zwar dem diesfalls angegebenen ungeschwornen Zeugen,Gottlieb L. einem stürzen rohen Purschen von 13 Jahren,nicht der geringste Glaube beyzumcssen; indem sich aus sei-ner kol. , 8 -leg. befindlichen Aussage eine strafbare Animo,sität, fast in allen Zeilen veroffenbaret, und Denunciantinnselbst daß andere > 4 en>bruir> dieses Punkts: als ob er sie mitFüßen getreten hätte, kni. roo b völlig wiederrufet, und 6 .kni. aci n.z. corikr. gar nicht einmal weiß, obJnquisit seinenSohn, als er nach ihm getreten, getroffen habe; welchesletztere, wenn es auch, wie man doch nicht einräumet, ge-schehen wäre, keine Todsünde seyn würde, da dieser kni .6 i,Hand an seinen Vater zu legen Mine gemacht hat; so istdoch per /tcla ci. kni. selbsten keinem von beyden etwas zu
Leide