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Johann Heinrich Gottlobs von Justi ... Anweisung zu einer guten deutschen Schreibart und allen in den Geschäfften und Rechtssachen vorfallenden schriftlichen Ausarbeitungen ...
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von Defensionen vor die Verbrecher. 575

vielmehr denselben beständig, auch wenn er sie ihrer Auf,führung halber geschlagen, sich widersetzet, und sich mitihm gezanket habe; dahero kein Wunder, wenn sie auchwahrender Krankheit ihres Ehemannes nicht Friede haltenkonnte, sondern ihn mit Worten und Thaten zu beleidigennicht unterlassen hat. Diese ihre Gewohnheit, und über,Haupt ihre zügellose Aufführung, hat sie auch sattsam ver-rathen, wenn sie, wie bereits oben angeführet worden, undex kol. 26 b erhellet, am isten September den Zank zkiersterreget, absonderlich aber an der Sch. mit Thätlichkeitensich zu vergehen angefangen, wodurch sie 6c lme gus Honebenfalls diecmifg occolionslis solchergestalt von dem nach-hero erfolgten Unglück und ihres Ehemannes darauf erwach-senen Tode abgegeben hat. Gesetzt aber man wollte

6) bey der ersten Meynung der Herren kli^iicorumstehen bleiben, und dafür halten, als ob das liegroma le-diglich bey Gelegenheit der Wunde aufgebrochen sey; so istdennoch dabey hauptsächlich zu bemerken, daß solches nichtdurch den empfangenen Stich selbst, oder unmittelba^ son-dern bloß zufälliger Weise, bey Gelegenheit eines damit ver-knüpft gewesenen Fiebers, geschehen fey, und zwar ist

7) dieses Fieber loc. kol. 22 b zur Suppurakion undHeilung der Wunde nöthig und unentbehrlich gewesen, folg-lich ist der Tssifbruch des in des verwundeten Hiorace be-findlich gewesenen widernatürlichen mmoriz nicht so wohldurch die Wu»de selbst, als durch deren Heilung verursachetworden, mithin kann jene höchstens bloß pro cauls ocLalio-nsli mecliara 6c aclmoclum remora angesehen werden. ^

lkeus aurem ncm aliter cle bomiciclio tenetur, guam i!occiluü ex perculkione vel vvlnere inüiÄo petiit»Lgrpx. I. c. gu. 26. §. z.

Wie denn 8) ex kol. 22 b erhellet, daß die Wunde all-bereit in der Heilung und verbesserten Zustande gewesen,welches auch aus dem Berichte des Wundarztes kok60 lss.zu ersehen, mithin kann unmöglich Inquisit einer bereits bey-

§>02 nahe