588 Zweyter Theil, vi Hauptftück, i Abschnitt,
dadurch dessen Staaten eröffnet, und Ihro Majest. anheimgefallen seyn würden; die Belehnung derselben, sammt derEinführung in den Besitz, wie auch sammt allen damit ver-knüpften Rechten, wie solche von dem Kaiser und Reich alsLehen abhängen, abgedachtem Durchlauchtigsten Churfür-sten Maximilian, und nach dessen Absterben, dessen rechtenmännlichen Nachkommen auf ewige Zeiten, als ein Lehen undnach der Natur und Beschaffenheit dergleichen Reichs-Mann-lehen, einfolglich Ihro ihr regierenden Churfürstlichen Durch-laucht in Bayern, und bey deren Abgang, allen, in den Ex-pectanzbriefen benannten Agnaten, nämlich der ganzen ächtenmännlichen Nachkommenschaft des Herzogs Wilhelms, ver.liehen werden sollen; wie solches alles in dem Diploma,welches auf dem königlichen Schlosse zu Brandeiß den 22stenSeptember des 1657 Jahres solennster hierüber ausgefertigetworden, des mehrern enthalten ist.
Diese Anwartschaft ist nicht allein von selbiger Zeit an,und auf jede vorgefallene Veränderung, durch die nachfel.genden Kaiser großmüthig bestätiget worden; sondern es hatauch Kaiser Carl VI. i» dem den isten September 1726 zuWien geschlossenen Vergleiche, deren Gültigkeit für bekanntangenommen; so gewiß, daß, gleichwie dagialen der Fall derEröffnung sich noch nicht ereignet, und sonst durch den inUtrecht geschlossenen, und in dem darauf erfolgten Badischenund Wienerischen Frieden bestätigten Räumungstracrat, mitdem Könige von Spanien der ausdrückliche Vergleich getrof-fen worden, daß in Italien alles in dem Zustande verbleibensollte, worinne es sich befände; schon gedachte Ihro Majest.sich verpflichtet haben, sS bald der natürliche Todes - mithinder Anwartschafcsfa'll sich ereignete, dem DurchlauchtigstenChurhause Bayern die erforderliche Genugthuung zu ver-schaffen; es geschehe solches entweder durch wirkliche Ueber-tragung des Herzogthums Mirandola und des MarquifatSConcordia, oder an deren Statt einer gleichgeltenden Land-schaft, oder durch eine Schadloshastung an baarem Gelde.
I-