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Johann Heinrich Gottlobs von Justi ... Anweisung zu einer guten deutschen Schreibart und allen in den Geschäfften und Rechtssachen vorfallenden schriftlichen Ausarbeitungen ...
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von Deduktionen. 617

lmrda von Montferrat, zweyte Gemahlinn, Andronici Pa-iäoloqi des Alten, Kaisers zu Constanrmopel, ssccedirte ihmim Herzogthum Montfrrrat, welches also von dem Sachsen.Montferrallschen Haufe, auf das Paläologische Haus ge.kommen, bey welchem es über 225 Jahr geblieben, bis näm-lich zu dem Hintritte Johann George Paläologi, Marggra-fens von Montferrat. Denn da derselbe im Jahr i;z2 oh.ne Kinder verstorben, so wurde seine Nichte, welche von derSucceßion im Momferratischen einmal von Bonifscio demXlten, Marggrafen von Montferrat, ihrem Bruder, undein andersmal von ihrem VakerS Bruder, dem nämlichenJohann George, ausgeschlossen worden, von Kaiser Carlden, Vren mit Monrse-rac belehnet. Der Marggraf vonSaluzzo uüd der Herzog van Savoyen setzten sich dagegen:und diese Sache gab zu einem großen Streike Anlaß, wel.cher endlich von eben diesem Kaiser den zten November rz6zzum -Vortheil Friedrichs von Gonzaga, Gemahls der Mar.garetha aus dem Paläologischen Hause, entschieden wurde,so, daß also. das Marggrafthum Monrferrat zum zweyten,mal einer Weibsperson zu Theil worden, und dadurch vondein Paläologischen an das Ganzagische Haus gekommen ist.

Die Worte des LehnbrisfeS, welcher von Kaiser Carl demVten den letzten December 1552 ertheilet worden, sind sehrmerkwürdig. Es ist solches die erste Investitur, welche demHause Gonzaga ertheilet worden. Selbige ist der erste Titeldieser Familie, welcher allen denen, welche davon abstammen,zur Richtschnur und zum Gesetze, in Ansehung der Succeßionvon Montferrat, dienen muß. Der Kaiser belehnt Friedrichenvon Gonzaga und Margarethen, aus dem PaläologischenHause, mit dem Marggrafthum Montferrat, als mit einemkbuäo nobili, imrigno, psteino öc sviko für sich und ihrerechtmäßige männliche Descendenten, und in deren Erman.gelung auch für die weibliche, dergestalt: daß die Weibspcr.sonen, welche davon ein. oder mehrmalen ausgeschlossen wor.den, nichts desto weniger zur Succeßion des HerzogthumsMontferrat. gelangen können»

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