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Johann Heinrich Gottlobs von Justi ... Anweisung zu einer guten deutschen Schreibart und allen in den Geschäfften und Rechtssachen vorfallenden schriftlichen Ausarbeitungen ...
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663 Zweyter Theil, vn Hauptftück,

die Kunkel als aufs Schwerdt fällt, und aus dem Grundees die Gräfinn Henriette nicht nur durch ihre.Heyrath insHaus Würremberq gebracht, sondern es auch in eigner Per.son von Kaiser Sigismundo zu Lehen empfangen hat.

Was für andre Gnadenvorzüge mehr dieses alce Hausbey dem hohen Erzhaufe beseliget haben, als daß es das ju;cks nori evocsrulo er non nppellanäo, gleich denen Churfür-sten des Reichs, und andre Freyheiten mehr hat, ist allhiernicht zu gedenken; sondern nur dieses, daß deren so viel find,daß Mompelgard sich unendlich davor verbunden halt: undwann eö gleich alles gethan hat, was seine Pflicht von ihmerfordert, dennoch weit vermeynet hinter dem zurück gebliebenzu seyn, was es gern thun möchte, und das ohne Wunder;dann die Erhaltung seiner, und daß es beym vorigen Kriegsnicht gänzlich ist vom Reiche abgerissen und demselben ent-wendet worden, solches hat es Ew. Kaiser!. Majestät glor.würdigsten in Gott ruhenden und unsterblichen Herrn Vaterzu danken. Daß es bey den itzigen Troublen der Ruhe nocheinigermaaßen genießet, ist ein Gnadenstraa!, so von Ew.Kaiserl. Majest. Hochstieligsten Herrn Bruder ausgegangenist, und von Dero allerhöchsten Person annoch ausgehet. WasIhro Durch!, mein gnädigster Fürst und Herr sich fernerfür Gnaden von Ew. Kaiserl. Majestät in Untcrthänigkeitzu versprechen haben, hat nicht allein die zuvor gemeldete undzu Frankfurt gehabte allergnädigste ^uciience gnugsam anden Tag gegeben, sondern eö weiset es auch diese allhier mitihrem gewöhnlichen Gnadenzeichen und Solennitäten vorge.gangene Lehnshandlunq, wodurch, da Ew. Kaiserl. Maje-stät Ihro Durchl. meinen gnädigsten Fürsten und Herrn zuDero Vasallen aufgenommen haben, ist solches nichts andersals eine öffentliche Erklärung, daß er künftig Dero Schütz,ling und Schirmkind seyn solle. Wie aber hierinn der Kernaller seiner zeitlichen Wohlfahrt beruhet; so verdienet solcheseinen unsterblichen Dank. Ihro Durchl. mein gnädigsterFürst und Herr, sind Ew. Kaiserl. Majest. dafür mit Leibund Leben, mit Haab und Guth, nach äußerstem Vermögen

Verbum