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Cammin/ nach Absterbender jetzigen^-Qonicorum dieselbe abgehen lassen: DerStadt Stralsund aber soll ihr Recht undkrivlle^ium verbleiben / und dieses Besagdeß Münsterischen Frieden-Schlusses.Wie es aber jetzt wegen deßanno ent-standenen Pommerischen Kriegs damitbeschaffen - Das geben die keiarionm. InPommern ist nur ein Bistum / nemlichCaNNN. (^alimirus hat das Bistumannc,n?;- dahin verlegt/ nach dem der KöniginDännemarck das sulinum (allwo dasBistum vor diesem gewesen) zerstöret hat-te : Er hat dasselbe reichlich begäbet/ dochmit dieser Lonäirion, daß es beständig beyPommern verbleiben / und dieBischöffeänderst nicht als mitLonsens deß Lands»Fürsten solten erwählet werden- WelchesLricus I. tccuio XV. mit dem BischoffzuEaNUN äjAisfriäo Loiciorenovirr hat/daNNkurtz zuvor grosse Unruhe deßwegen ent-standen.
Nachfolgende Adel - Geschlecht seynge»Wesen-
779. Btfchöffe zu Kamin
dorirLäus an. 12,4z
VVilüclmOoÄor. 8-?aglNL an.12,4^
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