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390 I. Forts, des kurzen Grundrisses

oder sie muß durch Wasserkünste in die Höhe getrie-ben werden, und in gewissen Häusern tropfenweisevon einem Holzrsise auf das andre fallen, damit dasWasser davon zum Theil verdunste, welches gradi-ren heißt. Allein es ist selten bey dieser letztem ArtVortheil zu hoffen.

§- - 95 .

Andere Salzsiedereycn, als des Salpeters , derPotasche rc. werden gleichfalls zu dem Salzregale ge-rechnet ; da denn sonderlich rathsam ist, daß sich derRegent die Salpetersiedereyen privalive zueignet,weil daraus das Pulver, als die nothwendigst«Kriegsbereitschaft, verfertiget wird, welches theuerzu kaufen, ode^ wohl gar davor das Geld außerLandes zu senden, nicht wirchschaftlich ist, auchösterSzum Mangel auöschlägt.

e) Von dem Münzregale.

§. 196.

Das Münzregal ist die hohe Befugniß einesLandeöherrn, nicht allein selbst mit Ausschließungaller andern Geld prägen zu lassen, sondern auchden Werth aller in seinem Lande roullirenden frem-den Münzen zu bestimmen, sowohl als alle andereMünzangelegenheiten zu dirigiren. Man hat näm-lich statt des in den Gewerben unbequemen Tau-schens Gold und Silber als das allgemeine Ver-ZÜtungsmittel aller Arten von Gütern angenom-men und zu Ersparung der Untersuchung der Güteund Feine des Goldes und Silbers hat man eS Mgewisse Formen gebracht und den Werth darauf bau-