Beschluß
des kurze» systematischen Grundrisses
aller dconomischen und Kameral-wissenfchaften.
Zweytes Hcmptstück.
Von
außerordentlicher Aufbringung
der benöthigten Geldsummen in be^
sondern Nothfallen des Staats.
§. 224.
unmehr kommen wir zu außerordentli-chen Mitteln, um zum Behufe desStaats in eilenden Fallen, und gefähr-lichen Zeitumständen Geld aufzubrin-gen (§. izo). Hier sollte nun freylichnach den besser unten anzuführenden Grundsätzenv.Iusti 5. Gr. I i von