Band 
[Erster Band]
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mit einer Leihebanco auf die Häuser. 567

ein liebreicher Vater seine Kinder oft wider ihrenWillen nöthiget, die Arztneyen, wovor sie sich ekeln,einzunehmen. Denn diese Anstalt ist überhaupt sobeschaffen, daß sie allerdings eine Ordnung der ober-sten Gewalt seyn muß, und einer Privatgesellschaftnicht wohl anvertrauet werden kann. Wenn dieFeucrassccuranzsocietäten eine gute Einrichtung ha-ben und dem Staate zu allem möglichen Nutzen ge-reichen solle»: so müssen damit die Policeyaufsicht überdie Feuersbrünste und die zum Löschen nöthigen An-stalten vereinbaret seyn. Man muß gewisse Beloh-nungen vor diejenigen aufsetzen, die Wasser undFeuersprützen am ersten herbey führen, und sonstzum Löschen das meiste beytragen; und diese Beloh-nungen müssen aus der Caffe der Societät ausge-zahlet werden. Alles dieses muß von einerley Di-rection und Anstalt und folglich von der obersten Ge«walt abhängen, welche diese Vorsorge niemandanders anvertrauen kann.

Ich habe auch angemerket, daß man in einigenLandern, wo man die Feuerassccuranzanstalten neuer-lich eingeführet hat, zu einer gerichtlichen Taye derHäuser geschritten ist, um den gerechten Werth der-selben in diese 'Anstalt einschreiben zu können. Die-ses verursachet viele Weitlänstigkeit und Kosten; undist meines ErachtenS gar nicht nöthig. Man kannden Werth des einzuschreibenden Hauses sicher demeignen Angeben des Eigenrhümerö überlassen. Daer nach der Maaße der angegebenen Summe zu an-dern Feuerschäden seinen Beytrag entrichten muß;so wird sich ein jeder wohl hüten, eine allzuhohe undN 11 4 un-