Band 
[Erster Band]
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mit einer Leihebawo auf die Häuser. 575

sich zwar die meisten gar sehr in acht zu nehmen wis-sen , daß man sie keines Verbrechens wider die zuSteurung des Wuchers gegebenen Gesetze überführenkann: so müssen doch von dem Schuldner so vielKüchen und andere Geschenke und Gefälligkeiten ge-leistet werden, will er anders das Capital nicht baldaufgekündiget haben, daß er dadurch die Interessenmehr als gedoppelt entrichtet. Von allen diesenUmstanden, die doch einem ehrlichen Manne sehr zurLast fallen und manchen Schuldner zum Nachtheildes Nahrungsstandes vollends ruiniren, ist derje-nige befreyet, der die benöthigten Capitalien beyderBanco aufnimmt; und sie ist also auch in diesemBetracht ungemein nützlich.

Ein anderer wichtiger Nutzen dieser Banco wür-de darinnen bestehen, daß dadurch alleBanquerou-te und Concursprocesse, die dein gemeinen Wesenso sehr zum Nachtheile gereichen, fast gänzlich ver-mieden werden würden; wenigstens was die Ma-nufaccuriers, Fabricanten, Handwerker und ande-re Gewerbe treibende Personen anbetrifft, nur al-lein die Kaufleute ausgenommen. Denn da es nachder obigen Voraussetzung einem jeden frey steht, sei-ne Mobilien und die Vorräthe und Geräthschaftenseines Gewerbes mit zu dem Werthe seines Hausesbey der Angabe in der Feuercasse zu schlagen, undda ein jeder die Hälfte dieses Werthes ohne Schwie-rigkeit von der Banco als ein Darlehn erhaltenkann; so wird so leicht keine andere PrivatpersonGeld herzuschießen sich bewegen lassen, weil es of-fenbar ist,daß es mit demjenige bereits gar schlecht ste-hen