der Handlungs-Compagniem 621
ein zu großes und schmeichlerisches Vertrauen ha-ben. Man kann sich von dem bereits erreichten Floreder Handlung, von der Sicherheit der Schiffahrt und denglücklichen und geruhigen Umständen, darinnen sich derStaat befindet, eine übertriebene Vorstellung,und Hoff»riung machen. Daher alles und mich die geringsten Um-stände des Volkes in großen Betracht gezogen werden müftsen, ehe man ein so wichtiges Werk, als die Aufhebungeiner Handlungs-Compagnie ist, unternimmt. Eine wei-se Regierung muß es nie auf den ungefähren Erfolg desZufalls ankommen lassen. Sie muß mit versichertet»Schritten wandeln und den LeitcieMen aller Angelegenhei-ten allemal vollkomniett in Händen habe». Bey-einetHandlungs-Compagnie, die sie übersehen und nach ihremAbsichten lenken kann, ist sie versichert, daß so und so viekSchiffe jährlich abgesendet werden, lind daß so und so vieleWaaren in das Land kommen, und mithin die Rationgewiß so und so viel jährlich gewinnt, denn wenn gleich,die Handlungs-Compagnie keinen großen Vortheil hat: ssmuß doch der gesammte Staat allemal gewinnen, alswelcher einen Theil Geldes im Lande behält, das sonstvor fremde Waaren hinaus gegangen wäre. Allein nachAufhebung der Handlungsgesellschaft wird alles dieses mr-gewiß; und es beruht bloß auf dem ungefähren Erfolge, obsich Privatpersonen finden werden, die Schiffe in dasigeGegend senden mögen, und ob sich nicht tauscnderley Um-stände ereignen können, welche die Privatkaufleute furcht-sam machen und abschrecken, dergestalt, daß es sich garleicht zutragen kann, daß man statt einer eingeschränktenSchiffahrt und Handlung in dasige Gegend gar keine mehrbehält.
Endlich kann man ja auch die Schiffahrt in eine Ge-gend gar leicht ansehnlich vermehren, und dennoch dieHandlungs-Compagnie dabey aufrecht erhalten. Die Re-gierung hat allemal so viel Ansehen , daß sie eine Handels-gesellschaft dahin vermögen kann, Privatkauflcuten, die eSverlangen, gegen eine gewisse Abgabe an die Compagnie,Erlaubniß und Pässe zu ertheilen, unfi in ihr» Etablisse-ments