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Friedrich Adolf Sorgens Kern der teutschen Reichsgeschichte : von den ältesten Zeiten bis auf den Hubertsburger Frieden mit nöhtigen Anmerkungen erläutert
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derer Seitenverwandten. Frank-furt 17; z. fol.

Dieses bestärket eine merkwürdigeUrkunde, oder A. i^xarls IV. denHerzoger» Albrecht und Jo-hann zir Mecklenburg erkeil-tcr verficieerungsbrief, dass,obgleich ihre lande und leucegeterlet wären, sie und ihremännliche lehnserben solchedoch- wenn einer von ihnenohne männliche leibeserbenverstürbe, einander erben fol»ren» unterm dato vff demVelde vor Fürstenwalde ansaue Laurentzen Tage iz?z.Siehe das lezte Wort zur Be-hauptung des Rechts der herzog-lich mekkcnburgischen Auseinandcr-fttzungs-Convenklon vom zten )lu-gust 1748. unter den bcilagcn!Amn. ». In dem lehcnbrief KäFriedrichs III. Num. 6 . daselbstheiset es: „ hetten sich auch die„ obgenannttcn vnnser Oheimen,„ mit cttlicheu Ihren Landen von„ einander gcsatzc vnd geteilec,„ oder würden Sie oder Ihre Er-,, den sich Hinfür wie In das be-„ queme were, von einander setzen* „ oder

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