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terworfen, als bisher, und die wahlcapi-tulakionen wurden immer schärfer ringe-richtet, welches die altfärstlichen mon-usä cL^imlarionem veranlassetk.
Der Reichstag, auf welchen so vie-le und wichtige fachen bei dem ftiedens-schlusse ausgesetzet worden, konte wegen ,vieler Hindernisse nicht nach der bestimten -.frist von sechs monaten ausgeschrieben wer- !den/sondem nahm erst nach vkrtehalb jähren >seinen ansang. Bei dem so reichen dazugesammelten stoft war die VerbesserungDer Reichsgerichte fast der einzige vorwurfder berahtschlagungen, indem die übrigen !angelegenheiten, besonders wegen der wähl !und capitularion, auf eine depulationnach Frankfurt und einen anderweüenReichstag verschoben wurden. Kur;
1654 nach geendigter Reichsverlamlung nahmder neuerwählte römische Kömg Ferdi-nand iv. seinen abschied aus der weit,dem sein Herr Vater wenige jähre dar-U6;7 auf nachfolgte.
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