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LM der bekandte Gothartö-Berg / über welchen die stärckeste kaßass nachZtalien ist.
v. Der Canton Basel. Das Land des Cantons ist klein/ die Stadt.aber / so an dem Rhein ligt/ ist wohl die gröste und wichtigste unter allenSchweitzerischen Städten / und hat zugleich eine sehr berühmte Academie.Der Paß am Rhein / Angst / ist nach solcher das remarguavelste in diesemCanton/ weil es noch Reliquie seyn sollen von der alten berühmten StadtAugußa Rauracorum , die von dem Kayser Augusso soll erbauet wordenseyn.
VI. Der Canton Freyburg. Das Land davon ist fast ganz von demCanton Bern umgeben. Die Stadt Freyburg istnoch zimlich groß und wohl-gebaut/ sonsten find aber in deren Gebier keine gar bekandte Oerter. Es hatdieser Canton auch eine gemeine Herrschafft mit dem von^Bern über etlicheAemter / worunter Murten und Gransee zwey merkwürdige Platze sind/wegen der grossen Niederlagen / die der letzte H.erM von Burgund Laro.
Audax bey dem ersten s475.bey dem andernaber 1476. von denen Schwei-gern erlitten.
VII. Der Canton Solothurn. Die Stadt dieses Nahmens ist sehr alt/aber doch schön gebaut / und unter allen Städten in denen Cantons amfiärckesten bevestigt. Der Französische Ambassadeur hat allhier seinen or-dentlichen Aufenthalt.
VIU. Der Canton Schafhausen. Das Gebiet dieses Cantons ist zim-lich klein / die Stadt aber wegen ihrer guten Handelschafft wohl bekandt.Das Merkwürdigste darinnen ist noch der berühmte Rheinfall / bey wel-chem alle Waaren ausgeladen / und unter Schafhausen in andere Schiffe ge-bracht werden müssen.
tX. Der Canton Appenzell. Dieser ist am letzten mitin dem Bund ge-tretten j und ist ausser dem grossen Flecken dieses Rahmens nichts darinnenzu merken.
Die CoHfbedorati oder Bundsgenossender Schweitzer sind
i. Der Abt von St. Gallen und die Stadt gleiches Rahmens. DieStadt dependa’f nicht von dem Abt. Dieser aber ist in dem jüngsten innerli-chen Krieg mit den Reformirten Lanron; wegen der Grafschafft Toggenburgin grosse Widerwärtigkeit gerathen / welche noch nicht gäntzlich gestil-let ist.
II. Die OriLones oder Graubündter. Sie theilen sich in drey Classesoder Theile / davon der eine der Oberbund oder der graue Bund / der andereder Got thaus-Bund/ und der dritte der zehrn Gerichte Bund genennet wird.'Im dem ersten ist Jlantz an dem Rhein ; in dem andern die Stadt Chur die
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