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PolnifchMen mehr sondern frey/und erblich berv,selben gehöret. Und zwar hat höchstgedachtcr kriäc-rlcus^llbelmiiL.nach erhaltener grvssenviüon wl,der die 1657. vermittelst auffgeri'chteten.VelaulschenFrieden Schlusscö/lwo.rzuZhr-Iwmischcn Käyserl.Majestät Abgeordneter Ssron l^llo!« auch viel ge,holffen Mches ins Werck gerichtet/ dH gedachtes IHertzogüches Preussen von der Krön PohlenLehn« !jchafft befreyet nnd hinführe Louversin sey; haben !auch über dieses von der Krön dieKvniglicheStäd- lte und Aemter Laucnburg / Butar» und Lebe ^
^nnd i6s8- würcklich empfangen/ und Anno lös;, jden 8- Octobr. die Erbhuldigung in Beyseyn der !Polnischen Legaten/Bischoffs von Ermeland/undUnter - Canhlers Lcßzinschki höchst prächtig einge-nommen. Es ist aber nach dieses in gedachtenFrie-den Schluß auffSeiten der Krön Pohlen bedungenworden / dafern dermahleins keine Churfürstliche IBrandenburgischeMu-nliche Erben mehr würden lfürhanden seyn / daß alsdenn das HerhoglichePreussen denen noch andern übrig lebenden Marg-graffen zu Brandenburg der Culmbachischen oderBayreulischen und Onolhbachischen Linien zwarzufallen/ aber diese / als einer nach dem andern/auff erfolgten Todesfall solches nicht souverän,sondern Lchnweift von der Krön Pohlen haben sol-len. Die Brandenburgrsche Fürsten stammensonst von denen Ouel6s,nemlich des Königs ,
Klo6i Brudern/Fürsten Lrunonis (dessen Gemahlin iFrau Lirsng Grass Jstnbards zu Altorff Tochter °gewesen) Nachkommen krticone her! Das Witte- r