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Reichs-Geographia, und Genealogia : Das ist/ Beschreibung aller derer des Heil. Röm. Teutschen Reichs Landschafften/ Städten und Oertern/ auch derer Regenten Geschlecht-Registern/ und welcher Ort einem ieden deroselben Ständen gehörig/ auch was iedes sein Reichs-Anschlag/ Cammer-Gebühr/ und bey einem und dem andern Ort sonst annoch merckwürdiges vorgangen sey / vormahls durch Martinum Zeilerum Under dem Titul Von den Zehen des Heil. Röm. Teutschen Reichs Kreyssen/ Zum Druck befördert/ welche aber anietzo von der biß 1688 geschehenen Continuation an zum andern mahl/ und zwar biß 1696 in allen vermehret und verbessert/ auch mit einer neuen General Charten/ alle Reisen durchs Reich und in die angräntzende Landschafften anzeigend/ gezieret/ Samt einem volkommenen Register/ denen Reichs-Staats-Historien/ Geographiæ und Geneaolgiæ Liebenden zum besten heraus geben wollen Hieronymus Dicelius ...
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5Z4 D er fünffre Titul/_

ibeologiL.Lutherischer Religion / bey dieser Uni-versität zu bestellen / zu schützen/ und zu besolden;jedoch gegen einem kevers, und mit dem Beding;welchem / so auch der damahlige intpeÄor oder Lu-perimAiLiem lpecislis zu Franckfurl / kl. X-Isrtinuztteinüus, außfertigen werde/ ihme der Churfürsthat gestatten wollen sblque titulokrokellöns oröj.nsrü,vel extraorchnsrii, zu lesen/und privstimzutllsputiren; oder auch solches glsumpto Arsciu voüo-ris öffentlich zu thun/ob aber solches zu seiner Zeit be-sagter inlpeüor gethan / ist nicht bekandt: Im übri-gen aber werde der Churfürst in k^cultale ^miöi-C3, Meäics, Lc klnlolopbics solche krofellöres, sozu dergleichen oKcüii tüchtig seyn / ohne Unterscheidder Religion vociren und bestellen/ und bleibendie Kene6cis, so der Churfürstlichen Schulen zuge-legt / sbfgue chscr'imine It^formstL Lc I-ulberanr^elizionis gemein/ rc. wie hiervon mit mehrermbeym Xl. ki. 8eb2läo, Lutherischen Inlpeäorn undPfarrern zu Beelitz in der Marck Brandenburg/in seinem LreviUo biüonco, p. I87. L seqg. zu lesen.Unter den Geschichten/so sich allhie zugetragen/istauch diese / daß /4nno 1^5. eine Magd / wo sie nuran die Wand / oder anders wohin milder Handgegrieffen/ dieselbe voll Geld/ von allerley/ auch auß-ländischer Müntze/ bekommen / welches sie rnsMaulgenommen/mit den Zahnen idarauff gebissen/undverschlungen / zuletzt auch gar Nadeln gefressen;I6em8ebaIckuL pgF. 9 j./^nno 1648. auffdemNeuenJahrstag / wurde allhier mit einem starckenNord-wind ein vergülter halber Adler / wie selbiger indem

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