von t£oo. biß auf das Jahr , 700 ' ,7l
theidigte ein Lpccimcn k^iL^ionum Pbilossipbicarum eJure collectarum , pro Icco slbev difputt^e i'l' dc Com-plexionibus, worauf hernach sei» Tractat de arce Cow-binatoria eut|lentVn ist. Nach diesem legte er sich in«sonderlieit unter der Anführung dcsbarcboIomLiCeou'.
bardi8cbvve»dendötssi:ri U»d Quirini Schacher! slllfbie
Rechts-Gelehrsiimkeit / und diiputinc zweyma! Armo,665. dc conditionibus. Ais er IHM liaccalaureus Ju-ris wurde/ und dieDoctvrs Würde verlangte / wurde»hin solche abgeschlagen / uncer dem Verwand / alswenn er noch zu jung wäre/ in der That aber war dieUrsach/ weil er der dazumal noch hochgeschätzten Scho-lasiischen Phiiosophce zunähe gcrreiten war. Deßwe-gen erauch mit Widerwillen nach Altdorffmeng und da-selbst mit allgemeinem Frohlocken voctor wurde/ nach-dem er dc Casibus perplexis in füre difputiri’t hatte.Es wurde ihm auch die Professio juris extraordinaria
aufgetragen / welch? er aber nicht annahm / sondernbegab sich nach Nürnberg / allwo er zuerst in eine Chy«mische Gefetlschafft aufgenommen wurde/ darinnen erSfcretarius wurde. Nach diesem begab es sich / daß ermit dem Staats-Minister des Ehnrfnrsten vvn MayntzJohann Philipps dem Herrn Varon von Bvineburgspeißte / als brefer die vortreffliche Gaben des Herrntieibnitz wahrnahm / so hatte er ihm gerathen / daß erbey der Nechts-Gclehrsanikeit und Historie bleiben sol-te/ er wolle sich indessen bemühen/ dass er an den Hofseines Chursürsteus komme» solle Auf dessen zuredenbegab er sich nach Francksurth am Mayn / da er eineZeitlang von seinem Geld zehrte. Es ereignete sich aberbald eine Gelegenheit / sich an dem MayntzrschenHosbekannt j» machen/ denn als Joannes CaGmirusAnno,668. das Scepter in Pohlen niederlegte/ und der ge-dachte Herr von Boineburq sich bemüdete PhilippumWilhclmum von Pfaltz au dessen Stelle zu bringen /so gab Herr von Leiblich uncer dem erdichteten Namen«eorgii uiicovii Lithuani folgende Schrifft heranss:Lpecimen Oemontlracionum politicarum pro eligendoK«ge Polonorum novo scribendi genere ad claram cer-ti tu--