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Kurzer Begriff der Teutschen Reichsgeschichte / vom geheimen Justitzrath Pütter zu Göttingen zum Gebrauche in seinen Lehrstunden
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III) Carolmger 752-888.

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ten Niederlagen, und verschiedenen zum Theil gemalt,samen Anstalten zur Ausbreitung der Christlichen Re-ligion in diesen Gegenden, zum völligen Frieden, wo-durch sie auf ewig mit den Franken sich vereinigten,und sowohl zu Einführung der Zehnten als zur An-nehmung des Christenthums, nur mit Vorbehalt an-derer Freyheiten, sich bequemten. Worauf Carl inseinen lebten Jahren auch noch mit den Normännernin einen Krieg verwickelt wurde, der jedoch mit Be-stimmung der Eider zur Gränze des Teutschen Reichs810. ein baldiges Ende nahm.

Ohne bey diesen kriegerischen UnternehmungeneS bewenden zu lassen, zeigte sich Carl auch als Ge-setzgeber in so genannten Capitularien, bald für seineganze Monarchie bald für einzelne Theile derselben;nicht nur in Dingen, die zu näherer Bestimmung desKriegöstaatS gehörten, sondern auch mit der überallhervorblickenden Absicht, sowohl in Künsten undWifssenschaften, als in der äandwirthschaft und Handlungmehr Cultur unter seinen Völkern auszubreiten; auchnicht mit Auöschlieffung geistlicher Gegenstände, wor-inn unter dieser Regierung die Rechte der Majestätnoch nicht so verdunkelt waren, wie es in der Folgegeschah.

Seiner Thronfolge wegen verordnete er 806. ei-ne Theilung unter seinen drey Söhnen. Da er aberdie beiden älteren, Pipin(f8io.) und Carl (f8n.),durch den Tod verlohr, so erklärte er des erstern SohrrBernhard 8tZ. noch zum Könige in Italien, undim übrigen seinen jüngern Sohn, Ludewig den From-men , zu seinem Mirkaiser und künftigen allgemeinenThronfolger.

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§. 12.