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Kurzer Begriff der Teutschen Reichsgeschichte / vom geheimen Justitzrath Pütter zu Göttingen zum Gebrauche in seinen Lehrstunden
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2) Ludw. v. Barern u. Carl d. IV. izi z-iZ78. 7s

schluß die Unabhängigkeit des Teutschen Reichs vonneuem befestigte (b), und das bisherige Interdikt nachächteren Grundsätzen, welche selbst einige Franciscanervom wahren Verhältnisse zwischen der geistlichen undweltlichen Macht ausgeführt hatten (c), aus eignerkaiserlicher Machtvollkommenheit aufgehoben, auchwider Frankreich ein Bündnis mit Eduard dem Ul.Könige von Engelland geschlossen wurde.

Dem Könige in Böhmen hatte der Kaiser seineVerbindung mit Frankreich schon dadurch entgeltenlassen, daß er nach Abgang Henrichs von Kärnthen(fizzs. Apr. s.) mit UebergehunM dessen an denBöhmischen Prinzen Johann Henrich vermählter Toch-rer, Margarethe Maultasch, das Haus Oesterreich mitKärnthen und Tirol belehnt hatte. Da aber im Frierden, der endlich ( izz6. Oct. 9.) zwischen Böhmenund Oesterreich darüber geschlossen war, die Prinzes-sinn Margarethe dennoch Tirol behielt; erkannte derKaiser gar auf die Ehescheidung von ihrem bisheri-gen Gemahle, und diSpensirte sie zugleich, mit seinemeignen Prinzen Ludewig ihrer Verwandtschaft unge-achtet sich zu vermählen, um damit Tirol an sein Hauszu bringen. Darüber erneuerte Bcnedicts Nachfol-ger Clemens der Vl. jetzt alle vorher gegen sudewigencrgangene päbstlicheAnssprüche, und bewirkte mittelstAbsetzung des Churfürsten Henrichs von Mainz, dem«r Gerlachen von Nassau entgegensetzte, mit denStimmen von Mainz, Trier, Cölln, Böhmen undSachsen-Wittenberg, (1346. Jul. 10.) die Wahl 1346Carls des IV., der bald darauf (Aug. 26.) bey Cres-sy seinen Vater verlohr, und auf seinem Rückzüge aus

Frank-st») Loi-s». mr. xubl. S- Y.

(H Meine Litteratur des Staatsr. S. üg. «> f.