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Kurzer Begriff der Teutschen Reichsgeschichte / vom geheimen Justitzrath Pütter zu Göttingen zum Gebrauche in seinen Lehrstunden
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io4 Neuere Gesch. I) bis zumwestph.Fr.

endlich (is8i- Jul. 26.) den Gehorsam völlig auf-kündigten. Das Ende dieses Krieges erlebte Rudolfnicht.

Sein erster Reichstag (1582.) und sein ganzesBetragen ließ auch für die Beybehaltung der bisheri-gen Ruhe in den übrigen Gegenden des TeutschenReichs nicht viel gutes hoffen, da die Irrungen, wel-che unter den Protestanten unter sich entstanden waren,nach einem i s8o. mühsam zu Stande gebrachten Con-eordienbuche, worauf hernach selbst in Sachsen nochvielerley Auftritte über den Cryptocalvinismus folg-ten , den Jesuiten Gelegenheit gaben, die Fortdauerdes RcligionöfriedenS anzufechten;' und da hingegensowohl in den Oesterreichischen Erbländern, als inLändern geistlicher oder zur katholischen Religion zu-rückgetretener Fürsten vielmehr eine katholische Gegen-reformation desto eifriger in Gang gebracht wurde,auch endlich die Religionsveränderung des Churfür-sten Gebhards von Cölln und eine zwistige Bischofs-wahl zu Straßburg den widrigen Erfolg hatten , daßin beiden Fällen der geistliche Vorbehalt zulcht mitGewalt durchgesetzt wurde.

Alles das wurde noch verwickelter, da beide Re-ligionstheile seit 1582. wegen des vom Pabste Gre-gorius dem XlH. eingeführten neuen CalenderS auchin einen Calenderzwist gerathen waren, und da derReichshofrath aufs neue ansieng Gerichtbarkeit aus-zuüben, und zum Nachtheile der Protestanten widrigeVerfügungen und Erkenntnisse zu erlassen, als inson-derheit gegen die Reichsstädte Aachen und Donawerth,und in zwey wichtigen Successionsfällen, deren einerden 1604. erledigten Marburgischen Landesantheil,worüber Hessencassel und Hessendarmstadt stritten, der

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