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erklärungen, Römischen Königswahlen, und einer für 1643beständig zu errichtenden Wahlcapitulation gehaltenwerden solle.
Wegen Vollziehung des Friedens ward zwar so-wohl für jetzt als fürs künftige, unter Garantie allerund jeder Theilhaber des Friedens, alle mögliche Vor-sorge getroffen. Es gab aber unmittelbar nach unter-zeichneten Friedensschlüssen, theils zu Prag zwischender kaiserlichen und Schwedischen Generalität, theilsnoch zu Münster und Osnabrück vielerlei) Unterhand-lungen, bis erst am 8- Febr. 1649. die Auswechse-1649lung der Ratifikationen des Friedens, und den 2. Märzdie verabredeten kaiserlichen Schreiben an die kreisaus-schreibenden Fürsten erfolgten. Worauf doch erst nachneuen Executionshandlungenzu Nürnberg 1650. Jun. 165016. ein Hauptreceß zu Stande kam, vermöge dessen indrey Terminen, jedem von 14. Tagen, jedesmal einevon den fünf Millionen an Schweden bezahlt, undzugleich eine gewisse Anzahl Regimenter abgedankt,und gewisse Plätze Zug um Zug geräumet, auch alleklare Restitutionsfalle unaufhälrlich, andere längstensin drey Monathen berichtiget werden sollten (3).
Im Ganzen war der Westphälische Friede, wasTeukschlands innere Verfassung betrifft, am vortheil-haftesten für die Landcsherrschaften, die jetzt anderenEuropäischen Mächten in Ansehung ihrer Gewalt inihren Ländern beynahe völlig gleich gesetzt waren.
Sie hatten aber Mühe, ihre Länder von den Verwü-stungen und Folgen des Krieges wieder in Aufnahmezu bringen. Insonderheit konnten die wenigsten Städ-te ihren erlittenen Verlust verwinden, wenn man die-jenigen
(s) Loi-x. Iur. xubl. S. 854. 863. n. f.
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