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Kurzer Begriff der Teutschen Reichsgeschichte / vom geheimen Justitzrath Pütter zu Göttingen zum Gebrauche in seinen Lehrstunden
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§. s4- Joseph der 7 . 172s -1711. 127

Stanislaus tescinsky abzutreten. Aber eine Nieder-läge bey Pulrawa (1709. Jun. 27.) nöthigte ihn hin-wiederum zur Flucht nach Bender. Und von nun anwachten alle bisherige Bündnisse gegen Schwedenwieder auf, in Ansehung deren man nur das TeutscheReich bey der Neutralität zu erhalten suchte; ohnedoch die Genehmigung Carls des XU. darüber zu er-halten.

In unseren Reichssachen zog die Bairische Achts-erklarung die Folge nach sich, daß Churpfalz seineehemalige Churstelle wieder einnahm, auch nunmehrChurbraunschweig introducirt und Churböhmen read-mittirt wurde. Auch verglich man sich jetzt über dieStellen der beständigen Wahlcapitulation, wie eskünftig überhaupt mit Achtserklärungen und RömischenKönigswahlen gehalten werden sollte. UebrigenSward über ein schon 1704. am Cammergerichte ent-standenes Justitium 1727. eine außerordentliche Visi-tation desselben beschlossen, die erst 1711. das Ge-richt wieder in Gang brachte, und doch noch überzwey Jahre fortwährte.

§- ss>

Carl der vi. (alt 2s 55.)

1711. Apr. 17 1740. Oct. 20.. (29 Jahre).

Josephs Tod eröffnete zwar Carl dem VI. den 1711Weg zum kaiserlichen Throne, aber er beförderte auchdie zwischen Frankreich und Engelland schon angefan-genen Friedenshandlungen , die zu Uetrecht in lauter MLeinzelnen Friedensschlüssen zwischen Frankreich auf ei-ner, und Engelland, Portugall, Preussen, Savo-yen, Holland auf der andern Seite, sodann zwischenSpanien an einem, und Engelland und Savoyen am

andern