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Kurzer Begriff der Teutschen Reichsgeschichte / vom geheimen Justitzrath Pütter zu Göttingen zum Gebrauche in seinen Lehrstunden
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§. ss. Carl der VI. 1711 -1740. izi

Dem Kaiser lag um diese Zeit nichts mehr amHerzen, als eine schon 171z. von ihm errichtete präg?mansche Sanction, daß auf den Fall, wenn er auchnur Tochter hinterlassen würde, selbige und derenNachkommen nach dem Rechte der Erstgebuhrt, nachderen Abgang aber erst die Josephischen, dann dieLeopoldifchen, und so weiter zurück die entfernterenweiblichen Nachkommen des Hauses succediren sollten.

Je naher in der Folge dieser Fall einzutreten schien,je mehr ließ sich der Kaiser angelegen seyn, dieserSanction durch Anerkennung der dabey interessierenTheile und durch Garantien anderer Machte alle mög-liche Festigkeit zu verschaffen. Nächstdem hatte derKaiser auch grosse Handlungsentwürfe, um theils zuWien in Beziehung auf den Passarowitzer Frieden ei-ne orientalische, und zu Ostende eine Ost- und West-indische Handlungsgesellschaft zu errichten.

Alles das hatte auf den nach Cambray angesetz-ten Congreß nicht geringen Einfluß. Denn als Lude-wig der XV. inzwischen selbst die Regierung angetre-ten , und mit Zurücksendung der vom Herzog von Or-leanS zur Gemahlinn für ihn bestimmt gewesenen Spa-nischen Jnfanrinn den Spanischen Hof gegen sich auf-gebracht hatte, sehte dieser sich desto naher mit demWiener Hofe zusammen, so daß Carl der Vl. undPhilipp der V. jetzt (1725. Apr. zo.) unmittelbar zu 172zWien mit einander Friedens - und Freundschafts-Trac-taten schloffen, worinn unter andern die Krone Spa- 'nien nicht nur die pragmatische Sanction garantirte,sondern auch der Ostendischen Compagnie viele Vor-theile zugestand.

Diese Wiener Traktaten, womit der CongreßCambray von sechsten ein Ende nahm, veranlaßten

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