,44 Neuere Gesch. N) nach dem westph. Lr.
Bundesgenossen, geschlossen wurde. In Gefolg ei-nes besonderen Artikels ward hernach am 27. März1764. Joseph der ll. zum Römischen Könige erwehrlet, und damit noch zu rechter Zeit ein Interregnum,das sonst »«vermuthet entstanden seyn würde, abge-wandt.
§. s8.
Joseph der n. in seinen 15. ersten Regierungsjahren (alt 24-- zy,)1765. Aug. 8 - 1780. In».
r?üZ Joseph der ll., den nunmehr seine Frau Mut-ter, die verwittwete Kaiserinn Königinn Maria The-resia zum Mitregenten der Oesterreichischen Erblandeerklärte, machte gleich den Antritt seiner Regierungdurch einen unterscheidenden Justißeifer preiswürdig,indem er sowohl an den Reichshofrath im Apr. 1766.einige erhebliche Verordnungen ergehen ließ, als amCammergcrichte die so lange vergeblich erwartete Visi-tation im May 1767. in Gang brachte. Doch dieseletztere entsprach in ihrem Fortgange, da gar bald überdie zu befolgenden Grundsätze ganz ungleiche Meynun-gen sich hervorthaten, und endlich am 6. May 1776.eine völlige Trennung derselben erfolgte, der Erwar-tung nicht, die man sich davon gemacht hatte; ob-gleich im Oct. 1775. noch ein nützlicher Reichsschlußzu Stande kam, um einige erhebliche Verbesserungenam Cammergcrichte einzuführen.
Uebrigens beschäfftigte Joseph für seine Personsich mit nützlichen Reisen in Italien, in Böhmen undSchlesien, (wo er den König in Preussen 1769. be-suchte, und von ihm 1770. in Mähren wieder besuchtward,) in Ungarn und Siebenbürgen, in Polen,Frankreich, und in der Schweiz; da inzwischen die