m. Frankreich. 189
21. Unter dem Xliiulteno des ehemahligen Bischoffs von l're- ^viljus, nunmehrigen Cardinalö von kleur^, fangen die Constitmionisten Lv n. n r>
1726. an, ihr Haupt zu erheben. n 1
22. 6e Ovsrin cle lancin, Erhbischvss zu bimbrun, haltein Provincial-Concilium, und verdammet seinen LalTraganeum, den
l?2?. Bischoffvon 801102, der darauf nach Oliaise-Vieu gebracht wird.
2z. Der Cardinal von Klo-Mes nimmt vor seinem Ende dieConstitution ohne alle Bedingung an, welchem Exempel andere ap-r? 28 - pellirende Bischöffe folgen.
24. Der König lässet, wiewohl nicht ohne gewaltigen Mieder-spruch, eine Deklaration im Parlamente einregisiriren, daß alle, diezu den oickinibuz i-icii« schreiten, und beiiLlicia erlangen, ein gewiß
r?Zv. Formular, zu Annehmung der Constitution unterzeichnen sollen.
25. Daß also die mächtige Hand des Königs wohl äusserlichdie Anticonstitutionisten unterdrücken, im Herßen aber den Haß ge-gen die Constitution wohl so wenig, als den s-iiü'emMmm, ausrottendürfte.
26. Durch des vorigen Königs Tod haben' auch die segitimr'r-ken Printzen ihre vornehmste Stütze eingebüßet, daher ihnen unter
1717. der Regentenschast erst die Erbfolge, und ein Jahr darauf alle an-l?l 8 . dere Vorzüge, deren sie vor andern Duos und kairr, genossen, abge-sprochen werden.
1722. 27. Der König wird gekrönet.
* ?2Z. 28. Der König wird majorenn.
///. 2 ^.mlierckam 1724. toi.
29. Der König ordnet einen Staatsrath, und 6uiIIaume ckukois, Cardinal der Römischen Kirchen, und Ertzbischoffzu Cambray,bleibt kremier - öckimlire.
zo. Der König giebt denen legitimirten Prinßen ihre ehemah->?2Z. ligen Vorzüge, vor den Duos und l^irs, aufgewisse Maße wieder.
Zi. Nach des Cardinal 6 a kni« Tode bekleidet dessen Stelle derHertzog von Orleans, ehemahliger Regent, selbst, folget aber seinemZ72Z. Vorfahren bald in die Ewigkeit nach.
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