des Reichstages zu Regenspmg. r4zz
Die Residenten der auswärtigen Potenzen bekommen kein Präsent, es sey denn, daßsie den von denen Franzosen seit einiger Zeit eingeführten Charakter oder vielmehr den Titeleines Ministers führen, wie es kürzlich mit dem französischen, englischen und holländischengewesen ist. Was den letzten betrifft, so überbrachte man ihm das Geschenk erst nach seinerleßtern Ankunft, da er den Titel von Minister, aus Holland mit zurück brachte, anstatt daßer vorher nur Resident war, der damals auch in wenigen Gesellschaften zum Vorscheine kam,weil er denen chursürstlichen Gesandten den Titel Lxcelieiice, ohne solchen wieder zu empfan-gen, nicht geben wollte. Hiezu versteht er sich anitzt ohne Schwierigkeiten, nachdem auchdie französischen und englischen Minister sich dazu bequemet haben; wiewohl der französischesehr nachläßt, und sich begnüget, nur etwan beym Abschiede aus der Gesellschaft das WortLxcellence mit einzumischen, übrigens aber sich der Redensart Alonßeur öe LranäebourAUonlienr c!e 8axe und dergleichen zu bedienen.
Die Gesandten der Reichsstände bringen außer ihrer Legitimation, welche an den chur- Creditiv aumainzischen übergeben wird, gemeiniglich auch ein Creditiv an den kaiserlichen Principal- den kaiftrbcommiffarius mit, worinnen nur notificiret wird: daß man N. als seinen Gesandten nach Conussarrur.Regenspurg abgeschicket habe, und Se. Durchlaucht ersuche, bey vorfallenden Gelegenheitenihm geneigtes Gehör zu ertheilen. Dergleichen Schreiben haben die chur - - - Gesandtennun schon zu zweyenmalen, als was überflüßiges, nicht mitgebracht, daher es der Fürst nachWien berichtet, und darauf Ordre erhalten, gedachte Gesandten weder zu Festins noch sonstzu sich zu bitten, welches auch bisher beobachtet worden c).
Der churmainzische Gesandte behauptet, daß er äupjicem xerfonam vorstelle, und sol- Prätenstonenchemnach verlanget er außer der Legitimation, so bey ihm als dem Director geschieht, noch des mamzi-eine Notifikation als an Churmainz. Er prätendiret auch, daß wenn ein Gesandter verrei- lcheir Ge-het und indessen sein Votum einem andern auftragt, daß solche Substitution nicht nur hier in derStadt ausgefertiget, sondern auch noch währender Anwesenheit des weggehendenGesandten ihminsinuiret werden müsse. Aus dieser Ursache notificirte er denen Olrecltoribus des fürstlichenCollegii nicht, daß der Herr von Reck, da er eiligst zu dem Friedcnscongresse nach Cambrayabreisen mußte, die Beobachtung des sachsenlauenburgischen und blankenburgischen Votidem churbraunschwcigischen Gesandten, Herrn von Dieden aufgetragen; und als dieser imFürstenrathe meldete, wie er nicht nur wegen seiner ehemaligen, sondern auch wegen der ge-meldten zwo neuen Stimmen erschiene, so wußten die vlrcäkores nichts davon. Es gab sol-ches Gelegenheit, von dieser neuen Prätension des churmainzischen Gesandten zu sprechen, diemehresten Anwesenden fielen dem Herrn von Dieden in seiner Beschwerniß zu, und dieserfing schon an, eine Protestation wider die gedachte mainzische Neuerung abzulesen, als dieVirecstores, welche ungern Churmainz offendiren wollten, bathen, er möchte solche Protesta-tion nicht acl aÄL geben, zumal da der Herr von Dieden ja ohnedem im Fürstenrathe genuglegitimiret sey.
Wie vielerley andere Beschwernisse die Reichsstände wider das churmainzische Dirs- Kravanülmctorium führen, kann man zur Probe aus demjenigen Vorstellungöschreiben abnehmen, wel- wider dasches das Lorpm Lvan^elicum au den Kaiser cie clat. i6 blov. I72O hat abgehen lassen, und Düettvriuulworinnen sie unter andern in der Beylage lck. anführen: Es geschehe die Rathsansage zwar ^auf acht Uhr Vormittags, allein der churmainzische Gesandte komme selten vor eilf Uhr, und
8 U 2 hex-
c) Denen neuern Nachrichten zu Folge hat der Fürstenbcrg, dergleichen Creditiv übergeben,itzige Chur - - Gesandte, bey dem gegenwärtigen weshalber auch derselbe bey allen Gelegenheitenneuen Principalcomuiissarius,Fürsten Joseph von mit bey Hofe erscheint.