Ob die Ge-sandten favo-risiren kön-nen?
Außeror-
dentliches
Votum.
Anmerkungüber dieAwingenber-gischeAffaire.
Wie sich vielenach Oester-reich richten.
I4Z8 xcv. Brief. Voll dem itzigen Zustande
der Unkosten die Gesandtenstelle lange Zeit unbesetzt geblieben, und indessen die Höfe durchLegations-Secretarien dasjenige sich haben berichten lassen, was auf dem Reichsconventvorfiel; nachdem aber die übrigen Gesandten gesehen, daß auf diese Art ihre Anzahl gar ge-ringe und gleichsam nur ein engerer Ausschuß werden würde, worunter das allgemeine Be-ste nothwendig leiden müßte, so hat man beschlossen, in Abwesenheit des Gesandten seineniegations-Secretair nicht zum Protocolliren zu lassen. Die Sache wurde insonderheit wie-der rege gemacht, als vor einiger Zeit der würtembergische Gesandte nach Wien reifste, dadenn der LegationS-Secretarius Sturm seinen Platz bey der Verfertigung des Protocollsmaintenirte, indem er behauptete, die Gesandtschaft sey noch besetzt, und wolle er es eher aufdie Extremität ankommen lassen, als weichen. Dabey ließ man es. Indessen aber hältman darüber, daß kein Secretariuö zur Protocollirung, noch ein Kanzellist aä DicIaturamzugelassen wird, so lange die Gesandtschaft gar nicht besetzt oder wenigstens niemand zumVotiren substituirt ist.
Die Gesandten richten fich zwar nach den Befehlen ihrer Höfe; allein es könnte den-noch ein Fall sich eräugen, daß einer Partey auch wider dieJnstruction eine Gunst möch-te erwiesen werden, wenn man nämlich eine Abrede mit andern Gesandten nehme und fichhernach auf die Mehrheit der Stimmen, von welcher man sich nicht gern habe scheidenwollen, berufe. Die Art, wie der salzburgische Gesandte in der Zwingenbergischen Sacheden 26 Sept. 1727 sein Votum im fürstlichen Collegio abgeleget und sich zu gleicher Zeitfür die gerechte Sache und auch für die Mehrheit der Stimmen, wenn solche dagegen seynwürde, erkläret hak, ist vielen seltsam und bedenklich vorgekommen. Sein Vortrug war:Es habe sich das Dom-Capitul diese Sache gebührend referiren, auch die beider-seitige c.m/e vortragen lasten, nach allen wohlerwogenen Umstanden
aber befunden, daß der von der vortrefflichen Churpfälzischen Gesandtschaft-r-i genommene nicht starr habe, sondern diese schon so lange dau-
rende Streit-Sache an den Rayserlichen Reichs Hof-Rath zu einstmahliger völli-ger und Reichs-Constirurions-mäßiger Erörterung zu remitriren sey; woferneaber ein anders davor gehalten und beliebet werden solle, so wäre Er,
Gesandter, gnädig befehligt, demselben aus sonderbahr tragend schuldigstemvor Se. Churfürst!. Durch!, nicht das geringste in den Weg zu legen. Ichlasse anitzt dahin gestellet seyn, wie dieses Gesandten Votum würde gelautet haben, wenn ei-ne xnritas votorum sich eräuget hätte, und es aus ihn angekommen wäre, was für eine Par-tey hätte triumphiern sollen. In itztberührter zwingenbergischen Sache gieng hernach derChurfürst von Pfalz so weit, daß er in öffentlichen Schriften vorgab, eö sey solche Affaireconmvente (klirre von ihm an den Reichstag gebracht, und solchemnach habe man mit derExecution des vecretl aus dem Reichöhofrathe nicht so sehr zu eilen. Oesterreich hatteauch auf dem Reichstage in dieser Sache für Churpfalz votiret. Allein da die Protestantenin Partes grenzen, so konnte die Execution nicht wohl länger verzögert werden, und in demReichshofrathe war die Sache allzuweit gekommen, als daß man sie hätte ruhen lassenoder ändern können.
Verschiedene fürstliche Gesandten sind instrukret, sich nach den österreichischen Votiszu richten, und hat ein gewisser Gesandter einsmals aus Einfalt in öffentlicher Rathsver-sammlung declariret, daß seine Ordre dahin gienge.
Zu Anfange dieses Jahrhunderts und des spanischen SucceßionskriegeS meldete Oe-sterreich einsmals in seinem Voto,(worinnen es die Waffen mit allem Eifer wider das Haus
Bour-