des Reichstages zu Regenspurg. 1441
gefragt und sie propom'ren lassen. Ist dieser Umstand nicht vorhanden, so führt der einmü-thige Schluß der hier versammleten Stände den Namen eines Louclust lrium Oollegio-rum, und wird nur dem kaiserlichen Principalcommissariuö commum'tiret, wie dergleichenanitzo wegen der Gelder zu dem Festungsbau von Kehl und Philipsburg geschieht, wobeyich nicht unterlassen kann anzumerken, wie bey den Anlagen und der Bezahlung der Reichs-gelder von den mächtigen Ständen so viele Lxemtionn gemacht werden, daß itziger Zeit einRömermonat nicht mehr als etliche und fünfzig tausend rheinische Gulden beträgt.
Eine ißt obschwebende Zwistigkeit betrifft das Reichs-Erbmarschallamt, womit das Jurisdiktionreichsgräfliche pappenheimische Haus von Chursachsen lubiukeuclirt ist. Es ist solche seit des Erbmar«kurzem wieder rege gemacht worden, da man gesucht, die ^ura des Erbmarschallamts auf >challamts.den alten Fuß herzustellen, weil wegen der Jurisdiction, Versiegelung der Erbschaften undanderer Gerechtsamen mancherley Schwierigkeiten entstanden waren. In dem fürstlichenCollegio machte man ein Conclusum dawider und behauptete, es sey dieses bisher nur eine^surisäläkio cieloAata gewesen, die man jederzeit wieder zurückziehen könnte; Churmaiuz, sosonst in gedachten Sachen den Schluß des fürstlichen Oülegü nicht all -,6ka Imperü hattebringen wollen, nahm ihn diesesmal an, und die Zeit muß lehren, was für ein Ausgangerfolgen werde. Ueberhaupt, von diesem Handel nur noch ein Wort zu melden, so haben Fehler derdie Grafen von Pappenheim es nicht wenig darinnen versehen, daß sie zu Exercirung ih- Grafen vonrer Gerechtsame nicht beständig tüchtige und dem Werke gewachsene Leute auf dem Reichs- Pappeuheim.tage gehalten haben.
Man fraget übrigens, ob die fortwährende Dauerung des Reichstages dem Kaiser und Ob ein be.dem Reiche nützlich sey, und ich sehe nicht, warum man Bedenken tragen sollte, diese Frage ständigermit Ja zu beantworten. Die kaiserlichen Minister behaupten zwar immer, es geschehe ein- Reichstagzig und allein den Ständen zu gut, daß das Haus Oesterreich jährlich über hundert tau- ""^lich W .send Thaler Unkosten an den Reichstag wende, allein man kann begreifen, daß zugleich auchdes Kaisers Vortheil befördert werde, indem sonst das Oberhaupt des Reichs bey jeder vor-fallenden Gelegenheit und mit vielen Unkosten die Höfe derer Stände, deren Hülfe er in ei-nem und andern benöthiget seyn kann, beschicken müßte, es auch kaum möglich seyn würde,die kleinen Stände wider die großen und mächtigen Häuser beysammen zu halten. Viel-leicht möchte einer oder der andere mächtige Reichsstand bey einer Dissolution des bestän-digen Reichstages seine Rechnung finden, das allgemeine Beste aber des deutschen Staatswürde unfehlbar darunter leiden, und nichts anders als eine völlige ^narclila entstehen.
Eilte andere Frage ist, ob die Stadt Regenspurg großen Vortheil von der Reichsver- ObdieStadtsammlung habe, wie solches außer Zweifel zu seyn scheint, wenn man nur das viele Geld, Regenffurgwelches bey Gelegenheit des Reichstages innerhalb ihren Mauern verzehret wird, in Be-Pachtung zieht. Allein, wo die Stadt keinen Schaden davon hat, so wird der Vortheil Reichstage»dennoch nicht gar hoch zu rechnen seyn, wenn man verschiedene dabey vorkommende Umstän- habe?de nicht außer^Acht läßt.
Denn
vum zu allen eikeÄibus iinitil gcinachet werden brechen, Se. Kaiserliche Majestät ein eigeneswollte. Weil sie nun von der österreichischen Commißionsdecret an den Reichsconvent sandte,und andern Gesandtschaften gegen die mehresten wornachst die Zwistigkeit, in Ansehung des al-übrigen secundiret wurden, so bekam die Sache lergnädigsten kaiserlichen Fürworts, doch ohneeine weit aussehende Gestalt, welches zu unter- Consegireus, wieder bepgeleget wurde.
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