Band 
[...] Anderer Theil.
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68o. ISO Ludwigs des XIV.

ob alle Kirchen nach dem Nannetischen kaiLprivileM / bey welchen man einen Zweiffelfand / die wurden niedergerissen/ welches vielhundert betroffen; Die Reformirten durffrenkeine andereSchule/als im Lesen undSchreibenhaben / die Hähern 8cuäis musten bey denenCatholischen getrieben werden; Ausser denenordentlichen 8ynoUis, die in des Königs (>om-misssrien Gegenwart geschahen / durfftcn sienicht zusammen kommen/ oder des Glaubenswegen corresponciiren; Krafft deß Nanneti-schen musten die Sachen zwischen denCatholischen und Reformirten vor einem Ge-richt der beyden Religionen abgethan werden/welche man Obiimbre; my l>3ruc8 nennete/dieses wurde abgethan / und musten die Refor-mirten vor catholischen Richtern stehen. Siewurden von allen Lbar^en und Ehren-Aemp-kern ausgeschlossen. Die/ so katholisch wur-den/ erhielten mnr Marien/ die ReformirtenSchulden in gewisser Zeit nicht zu zahlen. Die-ses geschahe alles zur Zeit des Kriegs / als manauch sahe/ daß sich in Zeit des Friedes niemandregre/ wurde gleichfalls verbotten / daß keinReformirker ausser Land rechte / und denenSchwängern wurden nur katholische Kinder-Mütter zugelassen. Dch war das Vorspielvon der Aufhebung des LN'Lt-; selbst / welchesAnno 16 8 geschahe. Damit auch die l<e-lorm^rion auf geistliche Weise geschehen mü-sse / schickten die Bischoffe durch alle vincelenKlillioasriv5,und der Bischossvon Ucsux,mr-

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