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Jus Publicum Romano-Germanicum Novissimum Catholicum : Das ist: Eine gründliche und vollkommene Abhandlung des H. R. Teutschen Reichs Staats/ dessen Verfassung/ Grund-Sätze und Interesse, In Zwey Theilen bestehend ... / Aus denen berühmtesten Authoribus Juris Publici & Canonici zusammen getragen/ ... zum besten verfertigt und heraus gegeben durch Michael Münchmayr ...
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_ Zuschrifft. ___

dedidten oder zuschreiben / alsMurfürstl. PurGl. meinem Genädtg-sten Werrn: Dicht können/weilen mit die-sem annoch in LebS-Zeiten meines Vatters

schonzudiesemUurchleuchtigstenMhur-

WEälßiWnKaußabgezieletworden/und

solches gleichsam Pege testamentariä ver-machet ; forthin es bey diesen fein Verblei-ben gehabt / dann / wann von denen Legib usselbsten Voluntas Testatoris inprimis at-tenditur, I. in conditionibus, i. ff. decondit. 8c demon, um wie vielmehr willMir / als einem Kind/ nicht zustehen/ ultimamPaternam intentionem auch indem Minde-sten jll infringite« oderpermntiren: Dichtsollen/Weilen esja die gröste Unbillichkeitwä-

re/ Patri Patrias primum, Wie ich verhoffe/fruQurn aus der wiederum in denLhur-Bät-terlichenSchutzgenommenenobern Malßzuentziehen.DerowegengetrösterHoffnungle-

kend/