Buch 
Jus Publicum Romano-Germanicum Novissimum Catholicum : Das ist: Eine gründliche und vollkommene Abhandlung des H. R. Teutschen Reichs Staats/ dessen Verfassung/ Grund-Sätze und Interesse, In Zwey Theilen bestehend ... / Aus denen berühmtesten Authoribus Juris Publici & Canonici zusammen getragen/ ... zum besten verfertigt und heraus gegeben durch Michael Münchmayr ...
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Vorrede.

diesesBuchs corrigirter* zu finden/wohin dann auch der Leser gewiesen wird/als welcher die Errores minutos nach dessen Prudenz sechsten zu corrigi-ren sich nicht wird schwehr fallen lassen. Gleichwie aber der Auctor unddessen Angehörige jederzeit gewünscht / dieses Buch ohne eingeschlicheneDruck-Fehler in seiner Perfection zu sehen/ also/weilen je solches zu erzwinggen einem jeden Gescheiden fast eine Ohnmöglichkeit geschienen/ als hoffensie doch / es werde sonderbar wegen mit eingemengter und unterlauffenderReligions-Materie ohne solchen Fehler zu Standen kommen seyn; wie siedann hierinnfalls grosse Sorg erzeiget/indem sie einem und andern gelehrtenMann solches zur Revision, eben zu keinem andern/ als zu diesem Ziel undEnde/übergeben: Sollte dannoch in gegenwärtigem Merck ein wider denRöm. Catho'isch-Apostolischen Glauben über lang oder kurtz sich bervorthun/so solle hiemit puKIice proteliirt werden/daß solcher aus keineRösenoder denen Uncatholischen affectionirten Meinung geschehen seyn / mithinnach dem Befehl unser Mutter der Cathvlischen Kirchen (in dessen Schoßder Auctor gleichwie er gelegen / also gegenwärtiges Merck in demütig-stem Gehorsam übergiebet) nichtig und null seyn / annullirt und cassirt/ja so viel/ als wann es nicht geschrieben stünde. Womit dann wir alle un-serm Auctori die ewige Ruhe wünschen/ auch das V a!e geben.

Schließlich ist noch zu melden/ daß der Verfasser dieses Buchs keines-wegs die Meinung gehabt/ einem und dem andern Stand desReichs seine Prärogativen und com^etirende Jura weder zuschmalern/noch zu erweitern/vielweniger aber dieselbe strei-tig zu machen / sintemal er jederzeit iolenniter wegen diesenVorwurssproteüiret/und sich vor unvermögend erkant/mitverblendeten Augen in die Sonne zu sehen. Was er dißfalls an-geführet/in solchem ist er meistens grossen Leuten g ssolget/dermMeinungenschon approbirt wordcn/und hat er vor sich gaiitz und gar nichtsanfdieBabnegebracht/wasetwan einem öder dem andernStaat verfänglich seyn/ und dessen Jura turbicen könnte. Erhat vielmehr das Suum cuique so auszutheilen gewust/ daß verhvffent-lich niemand darüber einige Klage wird zu führenhaben.