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Jus Publicum Romano-Germanicum Novissimum Catholicum : Das ist: Eine gründliche und vollkommene Abhandlung des H. R. Teutschen Reichs Staats/ dessen Verfassung/ Grund-Sätze und Interesse, In Zwey Theilen bestehend ... / Aus denen berühmtesten Authoribus Juris Publici & Canonici zusammen getragen/ ... zum besten verfertigt und heraus gegeben durch Michael Münchmayr ...
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_Vsrerinncrung._

vorhero sein eigen gewesen aber ehemals nur theilsübersehen / und theils unterbrochen worden; Sobedarff er auch keiner hochtrabenden Lob«Sprüche:

Vino vendibili non opus est: sulpensä hedera.

Ich versichere vielmehr/ daß/ woriimcn du ihn zuRathe ziehen willst / er dich überall mit sattsamcnUnterricht vergnüge» wird. MOTT erhalteübrigens nun das Römische Reich Teut-scher Nation auf seinen Grund-Besten/und lasse uns in der neu-erwählten Kayserl.und Königlichen Majestät CAROLI VI.die Gtückfeeltgkeit Caroli V. wieder her-vorstrahlen; so werden Haupt und Gliederdurch zusammen-gesetzte Eintracht allenmöglichen Ruhestand derHetk.LatholischenKirche und unsers Vattertandes besör-dern/und allen Feinden Trutz bieten können!

Noch eins / sollten sich wider Verhoffcn/ absonder-lich wegen der grossen Eile / hin und widcreinig- ein-geschlichene Fehler befinden / so erwege der geneigte

Leier die Worte Apuleji de Deo Socratis pjz- Nullares potest este eadem festinata simul &C examinata,nec este quidquam omniumjquod habeat & laudemdiligentiae omnimodae simul, & gratiam celeritatis.Vale! RE-