_ dessen Hoheit/ Rechten und Ländern.' _285
Matth. Steph. dejurüd. Lib. 2.pari. 1. cap. 1. n.is4. Specui.Suevic. lib. 1. cap. 4/. /. 6. wann die Fürsten den König ver-klagen wollen/ so er ihnen wider Recht thut / das sollen siethun vor dein Pfaltzgrasen rc.
Es hat aber nur in cauta Civili , nicht aber criminali statt/ dann in foUchem Fall stehet ineCognition dem samt!. Churfürstl. Gollegio zu.
Arum. adA. B. difc. 3. conclusi 4s. BuxtorfF. ad A. B. conclus. gr.Iit. B. Rumetfn. adA.B.d/js.f. conclusi?.
Und zwar also / daß nicht in derPfaltz/ sondern in des Römischen ReichsCuria, allwo er gegenwärtig ist/ das judicium instituiret/ und in Sa-chen erkannt werde.
A. B. tit. s. js.fin. Goldast. de lmper. q. 91. n. g. Thom. Michaeldejurüd. conclus. 131. Hdg.part.i.quaß^.n.g. Rofenthalde feud. c. rz. conclus. 3. n. iz.
Und wieVulrejus in 1 . 1, n. f. G de Senat, davor halt / solle diese Ge-wohnheit von Carolo Magno herrühren/aus Wohlmeynen und eigenemWillen der Römischen Kayser/ denen gar nicht entgegen wäre/ in denenwider sie vorkommendenBeschwehrden / einen Richter zu leiden^ es hataber dieses seine Gimitationes > dann der Churfürst ist nicht also Richter/daß er über denselben als RömMer Kayser/ sondern als einen Ertz-Her-tzogen von Oesterreich / oder wDen anderer inhabender Lander judicuerrkönne und solle/nach Ausweisung vieler vorhandenen Exempeln.
Chassan. 2. cap. n. 16& 166. Bärth .sent. Cameral. part. 3. foL266. Lit. F.
Dann es Ware sehr inconvenient, wann der Römische Kayser von sei,nem Valallo gerichtet werden / und das Urtheil leiden sollte / und that?hieraus erscheinen/ daß der Churfürst mehrer/ als der Kayser wäre / undmüsten/wann deme also seyn sollte/ diejenige Geges, welche einem Kayseralle höchste Gewalt und Recht beylegen / falsch und unbegründt r des-gleichen d .e nach der Güldenen Bull gegebeneSanÄiones , welche einemRömischen Kayser ex plenitudine potestatis alles zueignen / vor dasHaupt der Christenheit erkennen und inrituliren/ von Unwürden seyn/liesse auch wider die natürliche Vernunffr/ wann der Herr von seinem V a-talien/ und der Oberste von dem Untersten sollte gerichtet werden. Da-sern nun ein Römischer König / alsErtz-Hertzog/ oder sonst angeregter
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