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Jus Publicum Romano-Germanicum Novissimum Catholicum : Das ist: Eine gründliche und vollkommene Abhandlung des H. R. Teutschen Reichs Staats/ dessen Verfassung/ Grund-Sätze und Interesse, In Zwey Theilen bestehend ... / Aus denen berühmtesten Authoribus Juris Publici & Canonici zusammen getragen/ ... zum besten verfertigt und heraus gegeben durch Michael Münchmayr ...
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Lib. II. Cap. X. Von den weltlichen Reichs t Fürsten /

samt vier kleinern von gleichem Metall/ und dieser völlige Theil ist zur Ge-dächtnuß der alten Schwagerschafft mit denen Königen von Neapolisund Arragonien behalten worden. Die andere und dritte Feldung warsilberfarb / entwarff ein blaues mit fünff güldenen Mondscheinlein gezier-tes Creutz/ als das Piccolominische Stauun-Wappen. Der Schild aberwird von dem Herzoglichen Hut completiret.

Dieser ^neasS^lvius war ein so gelehrt-und tugendhajster Herr/daß er erstlich Cardinal/ hernach aber Anno i4s8. zu der höchstenWürde des padstrdums erhoben wurde/ und sich Pium h. nennte. Undweilen er der Letzte seines Namensund Stammens wäre / so eignete erihme seiner beyden Schwestern Laudo mix und Catharinz Kinder alsNepotes zu/ mit dem Namen des Geschlechts Piccolomini; die i.au-domia hatte Nannium de lodefcbi , einen Patricium zu Senis , zurEhe/und mit ihme vier Söhne/ Antonium, Prancjicum, Jacobum undAndream; dem Antonio gäbe Ferdtnandus I. König in Arragonien undNeapolis/ seine Tochter sariam zur Ehe / und mithin Anno Oh. 146z.zum Heurath-Gut das grosse Fürstenthum Amalpkütanum.

Die Länder sind:

1) Das Fürstenthum Amalpbi in Neapolis.

2) In Böh men die Herrfchafften vlachoc / Graaliy und Her-manitz/ rc.

Der Lürst von Portia, Hieronymus.

Dieser Fürst bedienet sich eines einfachen Schilds / welcher imblauen Feld sechs güldene Lilien entwirfft/ also/ daß der obere Theil desSchilds mit Gold gezieret / der Schild aber selbst von dem HertzoglichenHütlein bedecket wird. Die Vorfahren dieses Fürstlichen Hause»sind Friauk.

Der Stamm-Vatter desselben ist Armannus de Portia » welchermit andern von Adel wider den Attilam die Waffen ergriffen / und dieStadt Aquileja liber, ren helffen.

Johann Ferdinand de Portia ward Anno 1662. vonLeopoldoimFursten-Srand erhoben.

Dessen Güter in Carndten die Grasschaffk «vrtendurg / nebenstnoch etlichen andern in OesierreichMd in Bayern an derJser.