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Jus Publicum Romano-Germanicum Novissimum Catholicum : Das ist: Eine gründliche und vollkommene Abhandlung des H. R. Teutschen Reichs Staats/ dessen Verfassung/ Grund-Sätze und Interesse, In Zwey Theilen bestehend ... / Aus denen berühmtesten Authoribus Juris Publici & Canonici zusammen getragen/ ... zum besten verfertigt und heraus gegeben durch Michael Münchmayr ...
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404 Lib.If. Cap. XL Von denen sämtlichenReichs-Graferr _

item Theil der Hirnschale haltende Hirschgeweyh / im silbernen Felde.Ob diesem ist zu sehen das Schildlein des Schwartzburgischen Stamm-Wappens / welches weiset einen güldenen Löwen im blauen Felde; derandere und vierdte Theil feynd wiederum entzwey getheilet/ und zeigen an/wiederholter nacheinander / das Hohensteinisch - und Lauterburgische Jn-stegel; jenes durch weiß und rothe Schachfteine/ dieses durch einen in demobern blauen Theil daher gehenden güldenen Löwen/ in dem untern gold-farben Theil aber durch zwey blaue Binden oder Balcken. Ob denen istzu sehen das Clettenbergische Wappen-Schildlein / solches enthalt in sicheinen rothen oder schwartzen Hirschen imweisten Felde; der unter silber-färbe Theil des Schildes wird gefüllet von einem rothen Kampel oder Ga-bel / wordurch des Reichs Mar schall - Ambt/ so/ nach Zeugnuß Speneri,die Clettenbergische/ als Btuts-Verwandte / mit denen Schwartzburgi-fchen sollen vertretten haben/ bedeutet wird. Der Schild wird bedecketvon dreyen Helmen: Der erste weiset / zwischen zwey rothen Hirschge-weyhen/ einen schwartzen Adler.: Der mittlere den SchwartzburgischenLöwen / samt dessen mit Pfauen-Federn gezierten Cron: Der dritte/ alsderHohensteinische/ bringt zum Vorschein einen Pfauen-Schweiff/ zwi-schen zweyen/ nemlich einem rothen und werssen/ Hirschgeweyhen; dieStell zweyer Schild- oder Wappen-Trager/ versehen ein Wald-Mann-lein und Wald-Weiblein/ in den Handen haltend einen roth und weissenFahnen/ dadurch die grosse Wälder/ und rauhe Gebürge und Gehöltze/welche in dem Schwartzburgischen District sich befinden / anzudmten.Dieser nun also entworffene Schild ist von Chritliano Für-

sten von Schwartzburg / um ein kleiners in die Mitte des gesetzten grös-sten Schildleins und Helmeir vergröffert worden. Das Schildleinentwirfft einen zwey - köpffigten Adler / auf dessen Brust ein Hertzog-Hütlein verzeichnet. Ob dem ersten Helm ist ein geharnischter Mann /ein Schwerdt in der Hand haltend; der andere halt auf einem Küssendas mit dem Reichs- Adter-Apffel gezierte Hertzog-Hütlein; der drittehat den zwey-köpffigten Reichs-Adler ohne einiges Zeichen auf derBrust/rc.

Besiehe die Lürstl. Linie.

Der Stamm-Vatter diesesHausts ist X^ireLinäus Niger. Kay-str Carolus Magnus bekäme ihn Anno Chr. 779. gefangen / brachte ihnzumChristlichenGlauben/undbenahmsteihninderheiligenTauffLud-vcig/ und seine beyde ruitgetauffte Söhne/ den einen Troium» und densrckern L.uciovicmn.

Die