730 Ltb. III. Cap. XIII. Von ^ilkung der Veseye/
fpahret worden / ist eine getreue Gefertin der Geilheit und Leichtfertigkeit/ein Instrument »durch welches unzählbare Mordthaten geschehen / wel-chem Zeugnuß giebst der grosse König A>exanäer,dann dieser mehr Freun-de in der Trunckenheit ermordete/ als Feinde in dem Feld/ bey wahrendenScharmitziren und blutigen Schlachten. Dannenhero dieses Lasternach denen Reichs-Geseyen billich adzustraffen / und diß um so viel-mehr/ weil die Heil. Schrifft ihnen / den Trunkenbolden/ das Himmel-reich denegiteL
S. Apost. PauL f. cap. adGalat. v. 21. Gute Policey zu Augspurgde An.isp tit. vom Trincken. Reform. polit, de An.is 4 g.Jubcad. rubric. It. Ordin.de An.i s77 . R.A. ZltSpeyer de An.tf 7 o. $.fub tit. Remer-Bestellung.
Vor das andere/ daß die MüjslggLnger / Umftchlenyer und starckeBecrler nicht gebultet / sondern ausgetrieben werden/ dann der i^Üüffrg-gang ist ein Zunder aller Boßheit/ und eine Stiefmutter aller Untugen-den/ eine Lehrmeisterin aller Laster/ und der bey ihr m die Schul gehet/ ler-net nichts anders / dann Boßheit. Der weise Solon gäbe hierüber denAtheniensem dieses Gesetz / daß man dieMüssiggänger/ oder diejenige/welche sich sonsten durch ungebührliche Mittel ernährten / zu bestimmterZeit vor Gericht erfordern/zu dem redlichen Fürhaben anmahnen/und dasie denen guten ttortrrionm nicht folgen/ und zum andern und dritten-mal angegeben wurden / aus der Stadt verweisen sollte / welches dannauch also steif und fest gehalten worden. Zu Amsterdam in Holland wer-den die Mufflggänger langer nicht als drey Tag / in der Stadt müffgumzugehen/gedultet / hernachmals zur Arbeit angewiesen/ oder/ in Un-terlassung dessen/aus der Stadt verjaget. Dieses Laster zu erkundigen/machte Am aus, der Egyptier König ein solches Gesey / daß alle Bürgerund Untergebene von ihrer Obrigkeit jährlich prostriren musten /was sievor Ledenö-Mireel hatten / und wie sie sich ernährten/und wurden die-jenige/ so dieses unterliessen / oder zu thun verweigerten / mit össentlichenSchand - Straffen angesehen; dahero dann an jenen Orten / wo gutesRegiment und Ordnung obhanden/ als in Holland / denen Niederländi-schen Provintzien/ auch vielen Städten Teutschlandes/ wohl-zugerichteteZuchthäuser sich befinden/ worein dergleichen Leuth/ Mann- und Weibli-chen Geschlechts/ ohne Unterschied / bis zur Besserung gethan / und zurArbeit und andern wohlanständigen Lrstigirungen aufbehalten werden.In China werden diese leverlilime abgesirafft/ und darff allda keiner
müßig