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Jus Publicum Romano-Germanicum Novissimum Catholicum : Das ist: Eine gründliche und vollkommene Abhandlung des H. R. Teutschen Reichs Staats/ dessen Verfassung/ Grund-Sätze und Interesse, In Zwey Theilen bestehend ... / Aus denen berühmtesten Authoribus Juris Publici & Canonici zusammen getragen/ ... zum besten verfertigt und heraus gegeben durch Michael Münchmayr ...
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derselben Unterschied und obliegenden Schuldigk e it. 7 7 z

Gleichwie nun die Rinder von ihren Eltern geliebet und geschätzet wer-den / also und auf solche Weise muß und soll auch ein Fürst seine Uncer,chanen lieben und schützen / dann sie seynd des Landes Vatter/ undda-hero allezeit ihr Vatterliches Gemüth gegen denen Unterthanen sehen undspühren lassen/ und selbige/als ihre Söhne/ lieben sollen.

Specui. tit. de feud. sub tit. de hom. n. g. Castrens. & DD. inquü filiumC.de inoffic.teftam. Roland, ä Ya\\.confiig.n.ig.&confipi.n. 39.lib.z. Modest.Pistor .confin.jo.lib. 2. Ce-phal .conf.zg.n.4.

Hingegen die Unterthanen alles mit schuldigstem Gehorsam und höch-ster Reverentz / Weisheit/ Verstand und Massigung lieber überstehen/als in die DethronifnvunD Erwürgung der gekrönten und gesalbtenHäupcer antragen und einwilligen sollen/ dann diese/den Göttlichen undder Völcker-Rechten nach/unverletzlich/ deren Blut heilig zu schätzen/ undzu vergießen das gröste Schelmstuck ist / und wird derjenige / so wider denGesalbten des HErm die Hände ausstrecket/ ob sie gleich tue Justiz zu ei-nem Schein oder Praetext verwenden/ nicht ungestrafft verbleiben.

1. Samuel, c..v.g. ^Forstn, lib. i.pag. 14. &Zf. Richard,Dieter, de summa Imp.poteflat. conclufzt4.

Derentwegen dann Exempla genug obhanden seynd: dann diese/ so denJulium Caesarem mit demDolchen umbrachten / wurden auf eben solcheWeise wieder hingerichtet. Die Mörder/ welche den Römischen KayseeXdolphurn blallovium umbrachten / seynd alle elendiglich zu Grund ge-gangen / und Albertus , Hertzog von Oesterreich / so zu dieser schändli-chen That geholffen/ wurde hinwieder von seines Brudern Sohn entlei-bet. Also auch verlohr der Feind und Nachstellet des Kaysers Henrid iv.Ruäolphus, Hertzog in Schwaben / in der Schlacht beyMörsebmgdierechte Hand / so er hernach mit weinenden Augen und Endung seinesLebens bereuete. Im verwichenen Seculo liegt vor Augen die durchden Mörder Cronwell an dem Kön^e in Engeland verübte erschröck-licheThatl/ und wie selbige nachmals von der Allmacht GOttes gestrafftworden.

Sueton. inJul.Cafic.ult. Cario in Chronie, invit. Alberti Im-perat. & in vit. Henrici 1 P.

Ee ee e 3 Lib.III.