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Jus Publicum Romano-Germanicum Novissimum Catholicum : Das ist: Eine gründliche und vollkommene Abhandlung des H. R. Teutschen Reichs Staats/ dessen Verfassung/ Grund-Sätze und Interesse, In Zwey Theilen bestehend ... / Aus denen berühmtesten Authoribus Juris Publici & Canonici zusammen getragen/ ... zum besten verfertigt und heraus gegeben durch Michael Münchmayr ...
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Register aller vornehmsten Sachen/die in diesem Tractat defindi.

Stiffters Name ibid. seinehensleute ibid. Wappen ibid.hat Ecb-Aempter 3 i s. Städte3 ir ftine Domherren 3 16 schrei,btt sich HertzogrnFrancken ibid.

3 .

Zehenden

ist man den Göttlichen und Natür-lichen Rechten nach / zu gebenschuldig 788

Zell/

Beschreibung dieses StadtleinS/*8 Wappen ibid.

Zeughäuser

sollen ordentlich zugerichtet seyn/840 und nirgends einiger Man-gel erscheinen ibid. welche dievornehmsten seyn. 817Zigeuner/

soll man nicht gedulten. 731. stndVerräther der Christenheit, ibid.

Zinsen/

worinmn die jährlichen bestehen.

/ 8 L

Zoll/

lvorvon man solchen nehmen könne249. wer davon befreyet sey ibid.

2/0.788

Zoll und Mauth-Geld seynd alleVorbeyfahrende/wann sie nichtbefreyet seynd / davon zu gebenschuldig 788

Zoll-Sachen zwischen den Chur-fürsten und Ständen des Reichshaben Kayserliche Majestät zuuntersuchen und zu entscheiden.

r/r

Zuchtmeisterwie sie in einer Stadt sollen be-schaffen seyn L97

Zünsste

diener^stattlich zum Aufnahm derStädte / bringen auch dem ge-meinen Wesen grossen Nutzen/884. könnm nicht änderst alsdurch des Magistrats Autoritätangeordnet werden 88 r wasferner in dieser Materi von de-nenZünfftenzu beobachten, ibid.

ieqg.

Zusammenkunfften

können die Reichs-Städt ohne Er-laubnus des Kaysers anstellen/und zwar so offt es die Noth,durfft des gemeinen Wesens undBestens erfordert 244. Theilsseynd Universales» theils Cir-culares. ibid.

ERRATA SIC CORRIGENDA.

Pag. 356. DasHertzogthnmTeck/1c.MümpetgarvundHeivcnhet'm/müssenvor denen Scblesischen Fkirstenthümern/ als: <i>els/ Bcrnstatt und an-dern/gelesen werden. k-A. z 94. Schemeck lege Rhemeck. Pag. 3 96.voächrenbach lege wechtersbach. Pag. 417. passa» lege passa».Pag. 697 . König Jeam, lege König Joran*.

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